Beschluss:
Der
Wahlprüfungsausschuss hat im Rahmen der Vorprüfung festgestellt, dass keine
Fälle vorgelegen haben, die unter § 39 Ziffer 1 bis 3 GKWG fallen. Es ergeht
daher die Empfehlung an die Vertretung, die Wahl für gültig zu erklären.
Herr Stoffel
berichtet anhand der Vorlage.
Sachdarstellung mit Begründung:
Der
Wahlprüfungsausschuss der Stadt Wyk auf Föhr hat in seiner Sitzung vom 03.08.2023
das vom Amtswahlausschuss in öffentlicher Sitzung vom 26.05.2023 für das
Wahlgebiet Wyk auf Föhr festgestellte Ergebnis der Kommunalwahl vom 14.05.2023
vorgeprüft. Zu diesem Zweck nahm der Wahlprüfungsausschuss Einsicht in folgende
Unterlagen:
- Niederschriften der
Wahlvorstände des Wahlkreises Wyk auf Föhr vom 14.05.2023
- Niederschrift des Amtswahlausschusses
vom 26.05.2023
- Anlage 35/I zu § 63
Gemeinde- Kreiswahlordnung (GKWO): Wahlberechtigte, Wählerinnen und Wähler
- Anlage 35/II zu § 63
GKWO: Verteilung der Stimmen auf die unmittelbaren Bewerberinnen und Bewerber
- Anlage 35/III zu § 63
GKWO: Verteilung der Stimmen auf die Parteien und Wählergruppen
- Anlage 35/IV zu § 63
GKWO: Verteilung der Sitze/ Verhältnismäßiger Sitzanteil
Einsprüche gegen die
Wahl sind nicht eingegangen.
Es wurde gem. § 39
Ziffer 1 bis 3 Gemeinde-Kreiswahlgesetz (GKWG) festgestellt, dass
- alle Vertreterinnen und Vertreter
wählbar waren;
- bei der Vorbereitung der Wahl und bei
der Wahlhandlung keine Unregelmäßigkeiten vorgekommen sind, die das
Wahlergebnis im Wahlkreis oder die Verteilung der Sitze aus den Listen im
Einzelfall beeinflusst haben können;
- die Feststellung des Wahlergebnisses
nicht fehlerhaft war.
Abstimmungsergebnis: einstimmig