Beschluss:
Die
Gemeindevertretung beschließt die anliegende Satzung über die Straßenreinigung
in der Gemeinde Nieblum.
Bürgermeister Rethwisch berichtet anhand der Vorlage:
Sachdarstellung mit Begründung:
Im Rahmen der Ordnungsprüfung (Bericht vom 28.06.2022) wurde seitens der
Kommunalaufsichtsbehörde des Kreises Nordfriesland bemängelt, dass Satzungen
teilweise weder die vollständige Ermächtigungsgrundlage im Rubrum benennen noch
dem Zitiergebot vollumfänglich entsprechen.
Ferner sind die Datenschutzregelungen in den Satzungen an geltendes Recht
in der Form anzupassen, dass diese den Grundsätzen des Artikels 5 DS-GVO (Grundsätze
für die Verarbeitung personenbezogener Daten) entsprechen.
Die genannten Verstöße können zur Rechtswidrigkeit und folglich zur
Unwirksamkeit der Satzungen in ihrer Gesamtheit führen bzw. unzureichende
datenschutzrechtliche Bestimmungen die Aufsichtsbehörde dazu ermächtigen, die
Datenverarbeitung aufgrund der fehlenden oder nicht hinreichend bestimmten
Datenschutzregelungen in den Satzungen zu untersagen.
Aus den besagten Gründen wurde auch die Satzung über die Straßenreinigung
in der Gemeinde Nieblum in der Fassung vom 05.12.1983 überarbeitet.
Es wird die Frage gestellt, ob die Siele ebenfalls zu reinigen sind. Explizit am Josiaskoog sei eine Reinigung überfällig.
Bürgermeister Rethwisch erklärt, dass diese nicht in der Satzung geregelt sind und dass die Gemeindearbeiter diesen einmal durchspülen werden.
Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen