Beschluss:

 

Der Wahlprüfungsausschuss hat im Rahmen der Vorprüfung festgestellt, dass keine Fälle vorgelegen haben, die unter § 39 Ziffer 1 bis 3 GKWG fallen. Es ergeht daher die Empfehlung an die Vertretung, die Wahl für gültig zu erklären.

Die Gemeindevertretung folgt der Beschlussempfehlung und erklärt die Kommunalwahl im Wahlkreis Nieblum gem. § 39 Ziffer 4 GKWG für gültig.


Bürgermeister Rethwisch berichtet anhand der Vorlage:

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Der Wahlprüfungsausschuss der Gemeinde Nieblum hat in seiner Sitzung vom 25.07.2023 das vom Amtswahlausschuss in öffentlicher Sitzung vom 26.05.2023 für das Wahlgebiet Nieblum festgestellte Ergebnis der Kommunalwahl vom 14.05.2023 vorgeprüft. Zu diesem Zweck nahm der Wahlprüfungsausschuss Einsicht in folgende Unterlagen:

-       Niederschrift des Wahlvorstandes des Wahlkreises Nieblum vom 14.05.2023

-       Niederschrift des Amtswahlausschusses vom 26.05.2023

-       Anlage 35/I zu § 63 Gemeinde- Kreiswahlordnung (GKWO): Wahlberechtigte, Wählerinnen und Wähler

-       Anlage 35/II zu § 63 GKWO: Verteilung der Stimmen auf die unmittelbaren Bewerberinnen und Bewerber

-       Anlage 35/III zu § 63 GKWO: Verteilung der Stimmen auf die Parteien und Wählergruppen

-       Anlage 35/IV zu § 63 GKWO: Verteilung der Sitze/ Verhältnismäßiger Sitzanteil

 

Einsprüche gegen die Wahl sind nicht eingegangen.

Es wurde gem. § 39 Ziffer 1 bis 3 Gemeinde-Kreiswahlgesetz (GKWG) festgestellt, dass

  1. alle Vertreterinnen und Vertreter wählbar waren;
  2. bei der Vorbereitung der Wahl und bei der Wahlhandlung keine Unregelmäßigkeiten vorgekommen sind, die das Wahlergebnis im Wahlkreis oder die Verteilung der Sitze aus den Listen im Einzelfall beeinflusst haben können;
  3. die Feststellung des Wahlergebnisses nicht fehlerhaft war.

 


Abstimmungsergebnis:           8 Ja-Stimmen