Da die überwiegenden Belange des öffentlichen Wohls sowie die berechtigten Interessen Einzelner es erforderlich machen, spricht sich die Gemeindeversammlung einstimmig dafür aus, die Tagesordnungspunkte 12  bis einschließlich 14  nichtöffentlich beraten zu lassen.

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig bei 7 Ja-Stimmen