Sitzung: 08.08.2023 Gemeindevertretung
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: Wri/000159
Beschluss:
Der Aufnahme von Herrn Peter Braun, Wrixum, sowie Frau Heike Clausen,
Wrixum, in die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die
Geschäftsjahre 2024-2028 wird mit der erforderlichen Mehrheit zugestimmt.
Nach Beratung und Abstimmung nimmt Bürgermeisterin Braun wieder an der Sitzung teil.
Bürgermeisterin
Braun berichtet anhand der Vorlage.
Sachdarstellung mit Begründung:
Der Präsident des Landgerichts Flensburg hat mit Schreiben vom
13.02.2023 gemäß § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) die Verteilung der
Anzahl der vorzuschlagenden Personen auf die Gemeinden des Landgerichtsbezirk
Flensburg, in Anlehnung an die Einwohnerzahlen der Gemeinden und Städte,
vorgenommen. Aufgrund der Zahlen des Statistikamtes Nord beträgt die Zahl der
vorzuschlagenden Schöffinnen und Schöffen für die Gemeinde Wrixum 1 Person. Die Gemeinde hat die
mitgeteilte Gesamtzahl (mindestens) zu verdoppeln und der Vorschlagsliste
zugrunde zu legen, d.h. es sind (mindestens) zwei Personen vorzuschlagen.
Jede Gemeinde hat in jedem fünften Jahr – 2023 für
die Amtsperiode 2024 -2028 – eine Vorschlagsliste für die Schöffinnen und
Schöffen aufzustellen, die am Amtsgericht Niebüll und am Landgericht
Flensburg als Vertreterin/ Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in
Strafsachen teilnehmen.
Die
Vorschlagsliste umfasst sämtliche bei der Amtsverwaltung für die Gemeinde Wrixum
eingereichten Bewerbungen in alphabetischer Reihenfolge und beinhaltet die
gesetzlich vorgeschriebenen Daten nach § 36 Abs. 2 Satz GVG. Die eingereichten
Bewerbungen werden als Tischvorlage dem Gremium zugänglich gemacht.
Bedenken,
die einer Wahl entgegenstehen, bestehen nicht. Der Vorgeschlagene erfüllt die
Voraussetzungen nach §§ 32 bis 34 GVG.
Vorgeschlagen
für das Schöffenamt der Gemeinde Wrixum wird
Herr
Peter Braun, 25938 Wrixum
Für
die Aufnahme der Vorgeschlagenen/ des Vorgeschlagenen in die Schöffenliste ist
die Zustimmung von 2/3 der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch der Hälfte
der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung, erforderlich.
Bürgermeisterin
Braun schlägt bei diesem TOP zusätzlich Frau Heike Clausen, Wrixum, für die
Aufnahme in der Schöffenliste. Bedenken, die einer Wahl entgegenstehen,
bestehen nicht. Die Vorgeschlagene erfüllt die Voraussetzungen nach §§ 32 bis
34 GVG.
Bürgermeisterin Braun verlässt die Sitzung wegen Befangenheit für die Beratung und die Abstimmung.
Abstimmungsergebnis: Herr Peter Braun. Einstimmig bei 6 Ja-Stimmen
Frau Heike Clausen: Einstimmig bei 6 Ja-Stimmen