Sachdarstellung mit Begründung:
Jede Gemeinde hat in jedem fünften Jahr – 2023 für
die Amtsperiode 2024 -2028 – eine Vorschlagsliste für die Schöffinnen und
Schöffen aufzustellen, die am Amtsgericht Niebüll und am Landgericht
Flensburg als Vertreterin/ Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in
Strafsachen teilnehmen.
Die
Vorschlagsliste umfasst sämtliche bei der Amtsverwaltung für die Gemeinde Midlum
eingereichten Bewerbungen in alphabetischer Reihenfolge und beinhaltet die
gesetzlich vorgeschriebenen Daten nach § 36 Abs. 2 Satz GVG. Die eingereichten
Bewerbungen werden als Tischvorlage dem Gremium zugänglich gemacht.
Bedenken,
die einer Wahl entgegenstehen, bestehen nicht. Die Vorgeschlagene/ Der
Vorgeschlagene erfüllt die Voraussetzungen nach §§ 32 bis 34 GVG.
Vorgeschlagen
für das Schöffenamt der Gemeinde Midlum werden:
Frau
Heike Marczinkowski, 2593 Midlum
und
Herr
Kay Michaelis, 25938 Mildum
Für
die Aufnahme der Vorgeschlagenen/ des Vorgeschlagenen in die Schöffenliste ist
die Zustimmung von 2/3 der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch der Hälfte
der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung, erforderlich.
Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen