Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschluss:

 

1.    Die am 19.05.2022 beschlossenen Vergabekriterien werden wie folgt geändert:

 

a)    In Kapitel 5 Absatz 2 wird der Satz:

 

„Bei dem Vergabetermin werden die zu vergebenden Baugrundstücke unter den ausgewählten Bewerbern im Losverfahren vergeben.“

 

durch folgenden Satz ersetzt:

 

„Bei dem Vergabetermin werden die zu vergebenden Baugrundstücke unter den ausgewählten Bewerbern vergeben. Die Reihenfolge der Auswahl der Baugrundstücke erfolgt nach der Reihenfolge, die sich aus der Ermittlung der Gesamtpunktzahl ergibt, d. h. der Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl hat die erste Wahl, der Bewerber mit der zweithöchsten Gesamtpunktzahl hat die zweite Wahl usw.“.

 

b)    In der Präambel wird in Satz 1 das Wort „folgende“ gestrichen und nach Satz 1 folgender Satz ergänzt: „Die Vergabekriterien hat die Gemeinde zuletzt durch Beschluss vom 03.08.2023 geändert.“

 

2.    Es wird bestimmt, dass die Vergabekriterien in der Fassung, die sie durch die Änderung erfahren haben, neu bekannt zu machen sind.


Bürgermeisterin Schwab berichtet anhand der Vorlage:

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Bestimmungen zum Vergabeverfahren gemäß § 5 der Vergabekriterien sollen dahingehend geändert werden, dass die Vergabe künftig nicht mehr im Losverfahren erfolgt, sondern nach der Reihenfolge der jeweiligen Punktzahlen der Bewerber. Hierdurch sollen die mit den Vergabekriterien verbundenen Ziele der Gemeinde, siehe insbesondere § 1 Abs. 2 der Vergabekriterien, gestärkt werden. 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig bei 9 Ja-Stimmen