Erörterung einen Verkehrsspiegels an der Kreuzung (Mitte) zu installieren, da der Verkehr aus Richtung Wrixum nicht gut einsehbar ist. Folgendes wurde eingebracht/festgestellt.

 

Hinweis der Verkehrsbehörde:

Da es sich bei einem Spiegel nicht um eine Verkehrseinrichtung im Sinne des § 43 der StVO handelt, ist die Aufstellung und Unterhaltung durch den Grundstückseigentümer vorzunehmen. Ist die Straßenbauverwaltung Grundstückseigentümer, ist ein Nutzungsvertrag abzuschließen. Es gibt viele Unsicherheitsfaktoren, die das Gerät Verkehrsspiegel in seiner Funktion beeinträchtigen können. Hierzu gehören das Beschlagen des Spiegels bei Temperaturschwankungen, verkleinerte Wiedergabe des Verkehrsraumes und sich nähernder Fahrzeuge, Verdrehen des Spiegels durch äußere Einwirkungen.

Wegen der verzerrten Wiedergabe der Verkehrssituation ist die Gefahr der Fehleinschätzung von Geschwindigkeiten besonders hoch.

Hinsichtlich der möglichen äußeren Einwirkungen auf Verkehrsspiegel, muss gleichzeitig mit der Forderung, nur eine leicht verformbare Bauart anzuwenden, sichergestellt werden, dass der Spiegel ständig richtig eingestellt ist. Da niemand die Gewähr für die richtige Einstellung des Spiegels übernehmen kann, besteht die Gefahr, dass der Spiegel einen toten Winkel besitzt.

Verkehrsteilnehmer könnten dazu verleitet werden, sich ganz auf die Aussage des Verkehrsspiegels zu verlassen.

 

Die Gemeindevertreterin Carstensen regt an, sich über einen Zebrastreifen vorm Museum Gedanken zu machen.