Bürgermeister Rethwisch berichtet anhand der Vorlage:
Sachdarstellung mit Begründung:
Der Präsident des Landgerichts Flensburg hat mit Schreiben vom
13.02.2023 gemäß § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) die Verteilung der
Anzahl der vorzuschlagenden Personen auf die Gemeinden des Landgerichtsbezirk
Flensburg, in Anlehnung an die Einwohnerzahlen der Gemeinden und Städte,
vorgenommen. Aufgrund der Zahlen des Statistikamtes Nord beträgt die Zahl der
vorzuschlagenden Schöffinnen und Schöffen für die Gemeinde Nieblum 1 Person. Die Gemeinde hat die
mitgeteilte Gesamtzahl (mindestens) zu verdoppeln und der Vorschlagsliste
zugrunde zu legen, d.h. es sind (mindestens) zwei Personen vorzuschlagen.
Jede Gemeinde hat in jedem fünften Jahr – 2023 für
die Amtsperiode 2024 -2028 – eine Vorschlagsliste für die Schöffinnen und
Schöffen aufzustellen, die am Amtsgericht Niebüll und am Landgericht
Flensburg als Vertreterin/ Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in
Strafsachen teilnehmen.
Die
Vorschlagsliste umfasst sämtliche bei der Amtsverwaltung für die Gemeinde Nieblum
eingereichten Bewerbungen in alphabetischer Reihenfolge und beinhaltet die
gesetzlich vorgeschriebenen Daten nach § 36 Abs. 2 Satz GVG. Die eingereichten
Bewerbungen werden als Tischvorlage dem Gremium zugänglich gemacht.
Bedenken,
die einer Wahl entgegenstehen, bestehen nicht. Der Vorgeschlagene erfüllt die
Voraussetzungen nach §§ 32 bis 34 GVG.
Vorgeschlagen
für das Schöffenamt der Gemeinde Nieblum wird
Herr
Achim Görke, 25938 Nieblum
Für
die Aufnahme des Vorgeschlagenen in die Schöffenliste ist die Zustimmung von
2/3 der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen
Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung, erforderlich.
Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen