Beschluss:
- Der beigefügte Satzungsentwurf der Gemeinde Borgsum über eine
Veränderungssperre für den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplans
Nr. 5 wird aufgrund des § 16 Absatz 1 BauGB in der der Beschlussvorlage
als Anlage beigefügten Fassung als Satzung beschlossen.
- Der Beschluss der Veränderungssperre ist nach § 16 Absatz 2 Satz 2
in Verbindung mit § 10 Absatz 3 Satz 2 bis 5 Baugesetzbuch ortsüblich
bekannt zu machen.
Bgm. Nielsen bittet Gemeindevertreterin Tanja Rübeck-Hansen wieder in den Sitzungssaal.
Bgm. Nielsen bittet Gemeindevertreterin Tanja Rübeck-Hansen den Sitzungssaal zu verlassen, da sie gemäß §22 Gemeindeordnung befangen ist.
Sachdarstellung mit Begründung:
Die
Gemeindevertretung hat am 17.08.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 5
beschlossen (Vorlage Borg/000144).
Dabei wurden
folgende Planungsziele festgelegt:
a. Ausweisung eines sonstigen
Sondergebietes „Dauerwohnen und Touristenbeherbergung“ gem. § 11
Baunutzungsverordnung.
b. Vorbereitung der
verbindlichen Bauleitplanung zur Steuerung von Dauer- und Ferienwohnungen und
Regelung des Maßes der baulichen Nutzung im Hinblick auf die Begrenzung der
städtebaulichen Dichte in Orientierung an der Bestandsbebauung.
c. Vorbereitung der
verbindlichen Bauleitplanung zur Erhaltung der Grünzäsur zwischen Ortskern und
dem südöstlichen Ortsteil.
Mit dem Erlass der
Veränderungssperre soll sichergestellt werden, dass während des Zeitraums der
Aufstellung der Bebauungsplanänderung keine baulichen Anlagen errichtet werden
dürfen, die den Zielen der Planung und den Bestimmungen des künftigen Bebauungsplans
entgegenstehen.
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Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 1 Enthaltung