Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

  1. Der beigefügte Satzungsentwurf der Gemeinde Borgsum über eine Veränderungssperre für den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 5 wird aufgrund des § 16 Absatz 1 BauGB in der der Beschlussvorlage als Anlage beigefügten Fassung als Satzung beschlossen.
  2. Der Beschluss der Veränderungssperre ist nach § 16 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 10 Absatz 3 Satz 2 bis 5 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Bgm. Nielsen bittet Gemeindevertreterin Tanja Rübeck-Hansen wieder in den Sitzungssaal.


Bgm. Nielsen bittet Gemeindevertreterin Tanja Rübeck-Hansen den Sitzungssaal zu verlassen, da sie gemäß §22 Gemeindeordnung befangen ist.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Gemeindevertretung hat am 17.08.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 5 beschlossen (Vorlage Borg/000144).

Dabei wurden folgende Planungsziele festgelegt:

 

a.    Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes „Dauerwohnen und Touristenbeherbergung“ gem. § 11 Baunutzungsverordnung.

b.    Vorbereitung der verbindlichen Bauleitplanung zur Steuerung von Dauer- und Ferienwohnungen und Regelung des Maßes der baulichen Nutzung im Hinblick auf die Begrenzung der städtebaulichen Dichte in Orientierung an der Bestandsbebauung.

c.    Vorbereitung der verbindlichen Bauleitplanung zur Erhaltung der Grünzäsur zwischen Ortskern und dem südöstlichen Ortsteil.

Mit dem Erlass der Veränderungssperre soll sichergestellt werden, dass während des Zeitraums der Aufstellung der Bebauungsplanänderung keine baulichen Anlagen errichtet werden dürfen, die den Zielen der Planung und den Bestimmungen des künftigen Bebauungsplans entgegenstehen.

 

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Abstimmungsergebnis:           5 Ja-Stimmen             0 Nein-Stimmen          1 Enthaltung