Sitzung: 15.08.2023 Gemeindeversammlung
Da die überwiegenden Belange des öffentlichen Wohls sowie die berechtigten Interessen Einzelner es erforderlich machen, spricht sich die Gemeindeversammlung einstimmig dafür aus, die Tagesordnungspunkte 10 bis 12 nichtöffentlich beraten zu lassen.