Es sei die Häufigkeit von Eilentscheidungen durch den Bürgermeister aufgefallen. Der Grund für diese Eilentscheidungen erschließe sich nicht immer.

 

Herr Hess erklärt, dabei handele es sich in der Regel um Fristsachen wie z.B. Darlehensaufnahmen, bei der die Frist für eine Zusage häufig nur wenige Stunden betrage oder Auftragsvergaben, bei denen die Zuschlagsfrist auslaufe.

 

Die Verwaltung wird gebeten, die Gründe für die Eilbedürftigkeit der Entscheidungen in zukünftigen Beschlussvorlagen deutlicher zu machen.