Beschluss:

 

1.    Die während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 18 abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft und entsprechend der Abwägungsvorschläge in der Abwägungstabelle (Anlage 4 zu dieser Vorlage) beschlossen. Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung keine Stellungnahmen eingegangen sind (siehe Anlage 5 dieser Vorlage).

 

2.    Der Amtsdirektor wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, das Ergebnis der Beschlussfassung mitzuteilen.

 

3.    Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 86 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 18 „Klinikstandort Satteldüne“ für das Gebiet am Tanenwai 32+32a sowie die Fläche zwischen Sateldünwai, Sanghughwai und Tanenwai, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), mit folgenden Änderungen als Satzung:

 

a.    Satzungen müssen die Rechtsvorschriften angeben, die zu ihrem Erlass berechtigen (§ 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG). Daher wird der Bebauungsplan um eine Präambel ergänzt.

 

b.    In den textlichen Festsetzungen (Teil B) Teil II „Bauordnungsrechtliche und gestalterische Festsetzungen“ sind die Angaben der Paragraphen der LBO nicht korrek,, die Angaben werden daher korrigiert.

 

c.    Der Ausschnitt des Übersichtsplans entspricht in etwa dem der Planzeichnung. Um eine Übersicht über die Lage des Plangebietes zu erhalten, wird der Plan geändert; auf der Grundlage der DTK5 wird das Plangebiet im einem größeren Maßstab dargestellt.

 

4.    Die Begründung wird gebilligt.

 

5.    Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.amtfa.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreterinnen/ Vertreter:

11

davon anwesend:

9

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Stimmenenthaltungen:

0

 

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO war folgendes  Mitglied der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; er war weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

GV Tobias Lankers

 


Sachdarstellung mit Begründung:

 

Der von der Gemeindevertretung Nebel in der Sitzung am 15.11.2022 (Vorlage Neb/000064/1) gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 18 „Klinikstandort Satteldüne“ und die Begründung lagen vom 03.04. bis zum 04.05.2023 öffentlich aus. Die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte vom 23.03.2023 bis zum 24.04.2023.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in der beiliegenden Abwägungstabelle zusammengefasst. Die Stellungnahmen sind zu prüfen. Entsprechende Abwägungsvorschläge sind in der Abwägungstabelle enthalten. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

 

Anlass der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 18 „Klinikstandort Satteldüne“ ist die städtebauliche Sicherung, Neuordnung und Entwicklung der Fachklinik Satteldüne der Deutschen Rentenversicherung Nord.