Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die anliegende Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Oevenum mit folgender Änderung:

 

Der Passus „Eigentümer/innen haben Ihre straßenseitigen Bepflanzungen sowie Hecken zurückzuschneiden.“ solle mit in die Satzung aufgenommen werden.

 

 

Weiter solle bezüglich der maximalen Zaunhöhe beim Amt nachgefragt werden.

 

 


Sachdarstellung mit Begründung:

 

Im Rahmen der Ordnungsprüfung (Bericht vom 28.06.2022) wurde seitens der Kommunalaufsichtsbehörde des Kreises Nordfriesland bemängelt, dass Satzungen teilweise weder die vollständige Ermächtigungsgrundlage im Rubrum benennen noch dem Zitiergebot vollumfänglich entsprechen.

 

Ferner sind die Datenschutzregelungen in den Satzungen an geltendes Recht in der Form anzupassen, dass diese den Grundsätzen des Artikels 5 DS-GVO (Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten) entsprechen.

 

Die genannten Verstöße können zur Rechtswidrigkeit und folglich zur Unwirksamkeit der Satzungen in ihrer Gesamtheit führen bzw. unzureichende datenschutzrechtliche Bestimmungen die Aufsichtsbehörde dazu ermächtigen, die Datenverarbeitung aufgrund der fehlenden oder nicht hinreichend bestimmten Datenschutzregelungen in den Satzungen zu untersagen.

 

Aus den besagten Gründen wurde auch die Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Oevenum in der Fassung vom 13.11.2001 überarbeitet.

 

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig