Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:
Die Gemeinde Oevenum fühlt sich weiterhin dem Solidargedanken verpflichtet. Sie hat daher grundsätzlich Bedenken gegen eine Entwicklung von Windenergieanlagen und von weiteren Windmühlen in der Oevenumer Marsch durch private Unternehmen für kommerzielle Zwecke, an denen die Gemeinde nicht beteiligt ist, auch wenn deren Sitz innerhalb der Gemeinde Oevenum liegt.

 


Sachdarstellung mit Begründung:

 

Auf Basis einer Anfrage vom 13.06.2023 wurde in der Gemeindevertretersitzung vom 06.07.2023 die generelle Frage nach der Position der Gemeinde zur Planung von Windenergieanlagen nördlich der Kreisstraße K126 durch Betreiber aus der freien Wirtschaft gestellt, solange die jeweilige Betreiberfirma ihren Sitz innerhalb der Gemeinde Oevenum hat.

 

Dazu zusammengefasst die Beweggründe zur Gründung der Inselwerke Föhr-Amrum GmbH.

 

Am 12.09.2019 haben sich alle Föhrer und Amrumer Gemeinden das Ziel gesetzt, durch Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft den Weg zur Klimaneutralität beider Inseln zu ebnen. Als Ausdruck dieser Solidargemeinschaft ist die Inselwerke Föhr-Amrum GmbH – und im Fortgang – die Inselenergie Föhr-Amrum GmbH gegründet worden.

 

Gemeinsamer Wille aller Inselgemeinden war die nachhaltige Realisierung regenerativer Erzeugungs- und Versorgungsstrukturen auf beiden Inseln. Gemeinsam soll auf Föhr und Amrum eine technisch mögliche und wirtschaftlich tragbare Energieversorgung entwickelt und umgesetzt werden. Durch die gesellschaftsrechtliche Konstruktion mehrheitlich in kommunalem Besitz liegender Gesellschaften zur Realisierung aller Vorhaben auf den Inseln, werden Risiko und Ertrag auf alle Gemeinden gemeinschaftlich gem. des Amtsschlüssels verteilt. Alle Gemeinden profitieren somit von der energiewirtschaftlichen Neugestaltung auf Föhr und Amrum, egal wo welches Wärmenetz mit Heizwerk, (Freiflächen-) PV-Anlage oder Windenergieanlage steht.

Neben der Entwicklung in gemeinschaftlicher Gestaltung ist auch der geordnete Ausbau der Energieversorgung und -erzeugung - zum Wohle aller - auf den Inseln ein zentrales Thema. Auch hier zählt der Gemeinschaftsgedanke. Gewinne können und sollen erwirtschaftet werden, jedoch steht nicht die Gewinnmaximierung im Vordergrund. Dies kommt am Ende allen Verbraucherinnen und Verbrauchern zugute.

Die Stellung als Gesellschafter gibt den Gemeinden ein elementares Mitspracherecht und die Entscheidungsbefugnis, verpflichtet sie aber auch ein Stück weit, ausschließlich zum Vorteil der eigenen Gesellschaft zu arbeiten.

Deshalb ist festzuhalten:

Der Gedanke des Gemeinwohls, der Solidargemeinschaft aller Gemeinden auf Föhr und Amrum, steht einem potentiellen wirtschaftlichen Eigeninteresse einzelner privater Investoren entgegen.

Wenn das Ziel einer geordneten Entwicklung auf beiden Inseln weiterhin Bestand haben soll, müssten die einzelnen Gemeinden zur Sicherung eines gemeinsam festgelegten Ausbaus erneuerbarer Energien von ihrer Planungshoheit streng genommen Gebrauch machen und fremden Investoren eine Genehmigung eigener Energieerzeugungsanlagen verweigern.

Die Umsetzung der Solidargemeinschaft erfolgt über die gemeinsame Entwicklung durch die eigenen Gesellschaften Inselwerke und Inselenergie, ggf. zukünftig auch über die geplante Inselnetz Föhr-Amrum GmbH. Sollten einzelne Gemeinden dieser Vereinbarung nicht nachkommen wollen, steht der gemeindeübergreifende Wille zum Zusammenhalt und somit auch der Gründungsgedanke der Inselwerke Föhr-Amrum GmbH in Frage.

Nicht zuletzt soll an dieser Stelle noch einmal an die einstimmigen Beschlüsse der Gemeindevertretung Oevenum zur Beteiligung der Gemeinde an der Inselwerke Föhr-Amrum GmbH und der Inselenergie Föhr-Amrum GmbH (über die Inselwerke) erinnert werden.

 

Vor dem Hintergrund der vorgenannten Argumente empfiehlt die Verwaltung, auf Basis der bisherigen Beschlüsse der Gemeinden und des Amtsausschusses dem Solidargedanken weiterhin Rechnung zu tragen und die Planung und Errichtung von Windenergieanlagen nördlich der Kreisstraße K126 der Inselwerke Föhr-Amrum GmbH/Inselenergie Föhr-Amrum GmbH zu überlassen.

 

Gleichwohl wurden für die Beschlussempfehlung beide Möglichkeiten zur Wahl gestellt.

 

Die Gemeindevertretung diskutiert beide Beschlussvorschläge.

 


Abstimmungsergebnis:           6 Ja-Stimmen

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: Hauke Brodersen, Sven Carstensen, Kai Olufs