Beschluss:
Die Gemeinde Oevenum fühlt sich
weiterhin dem Solidargedanken verpflichtet. Sie hat daher grundsätzlich
Bedenken gegen eine Entwicklung von (Freiflächen-)PV-Anlagen in der Oevenumer
Marsch durch private Unternehmen für kommerzielle Zwecke, an denen die Gemeinde
nicht beteiligt ist, auch wenn deren Sitz innerhalb der Gemeinde Oevenum liegt.
Sachdarstellung mit Begründung:
Auf Basis einer Anfrage vom
13.06.2023 wurde in der Gemeindevertretersitzung vom 06.07.2023 die generelle
Frage nach der Position der Gemeinde zur Planung von (Freiflächen-)PV-Anlagen
nördlich der Kreisstraße K126 durch Betreiber aus der freien Wirtschaft
gestellt, solange die jeweilige Betreiberfirma ihren Sitz innerhalb der
Gemeinde Oevenum hat.
Dazu zusammengefasst die Beweggründe zur
Gründung der Inselwerke Föhr-Amrum GmbH.
Am 12.09.2019
haben sich alle Föhrer und Amrumer Gemeinden das Ziel gesetzt, durch Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft
den Weg zur Klimaneutralität beider Inseln zu ebnen. Als Ausdruck dieser Solidargemeinschaft ist die Inselwerke
Föhr-Amrum GmbH – und im Fortgang – die Inselenergie Föhr-Amrum GmbH
gegründet worden.
Gemeinsamer Wille aller
Inselgemeinden war die nachhaltige Realisierung regenerativer Erzeugungs- und
Versorgungsstrukturen auf beiden Inseln. Gemeinsam soll auf Föhr und Amrum eine
technisch mögliche und wirtschaftlich tragbare Energieversorgung entwickelt und
umgesetzt werden. Durch die gesellschaftsrechtliche Konstruktion mehrheitlich
in kommunalem Besitz liegender Gesellschaften zur Realisierung aller Vorhaben
auf den Inseln, werden Risiko und Ertrag auf alle Gemeinden gemeinschaftlich
gem. des Amtsschlüssels verteilt. Alle Gemeinden profitieren somit von der
energiewirtschaftlichen Neugestaltung auf Föhr und Amrum, egal wo welches
Wärmenetz mit Heizwerk, (Freiflächen-) PV-Anlage oder Windenergieanlage steht.
Neben
der Entwicklung in gemeinschaftlicher Gestaltung ist auch der geordnete Ausbau
der Energieversorgung und -erzeugung - zum Wohle aller - auf den Inseln ein
zentrales Thema. Auch hier zählt der Gemeinschaftsgedanke. Gewinne können und
sollen erwirtschaftet werden, jedoch steht nicht die Gewinnmaximierung im
Vordergrund. Dies kommt am Ende allen Verbraucherinnen und Verbrauchern zugute.
Die
Stellung als Gesellschafter gibt den Gemeinden ein elementares
Mitspracherecht und die Entscheidungsbefugnis, verpflichtet sie aber auch
ein Stück weit, ausschließlich zum Vorteil der eigenen Gesellschaft zu
arbeiten.
Deshalb
ist festzuhalten:
Der Gedanke des Gemeinwohls, der
Solidargemeinschaft aller Gemeinden auf Föhr und Amrum, steht einem potentiellen
wirtschaftlichen Eigeninteresse einzelner privater Investoren entgegen.
Wenn
das Ziel einer geordneten Entwicklung auf beiden Inseln weiterhin Bestand haben
soll, müssten die einzelnen Gemeinden zur Sicherung eines gemeinsam
festgelegten Ausbaus erneuerbarer Energien von ihrer Planungshoheit streng
genommen Gebrauch machen und fremden Investoren eine Genehmigung eigener
Energieerzeugungsanlagen verweigern.
Die
Umsetzung der Solidargemeinschaft erfolgt über die gemeinsame Entwicklung durch
die eigenen Gesellschaften Inselwerke und Inselenergie, ggf. zukünftig auch
über die geplante Inselnetz Föhr-Amrum GmbH. Sollten einzelne Gemeinden dieser
Vereinbarung nicht nachkommen wollen, steht der gemeindeübergreifende Wille zum
Zusammenhalt und somit auch der Gründungsgedanke der Inselwerke Föhr-Amrum GmbH
in Frage.
Nicht
zuletzt soll an dieser Stelle noch einmal an die einstimmigen Beschlüsse der
Gemeindevertretung Oevenum zur Beteiligung der Gemeinde an der Inselwerke
Föhr-Amrum GmbH und der Inselenergie Föhr-Amrum GmbH (über die Inselwerke)
erinnert werden.
Vor dem Hintergrund der
vorgenannten Argumente empfiehlt die Verwaltung, auf Basis der bisherigen Beschlüsse
der Gemeinden und des Amtsausschusses dem Solidargedanken weiterhin Rechnung zu
tragen und die Planung und Errichtung von (Freiflächen-)PV-Anlagen nördlich der
Kreisstraße K126 der Inselwerke Föhr-Amrum GmbH/Inselenergie Föhr-Amrum GmbH zu
überlassen.
Gleichwohl wurden für die
Beschlussempfehlung beide Möglichkeiten zur Wahl gestellt.
Die Gemeindevertretung diskutiert
beide Beschlussvorschläge.
Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO
waren folgende Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung
anwesend: Hauke Brodersen, Sven Carstensen, Kai Olufs