Beschluss:

 

1.    Der Entwurf der vorhabenbezogenen 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 „Neues Gemeindezentrum und Wohngebiet östlich der St. Nicolai Kirche in Boldixum“ für das Gebiet

nördlich angrenzend an die Ocke-Nerong-Straße, östlich angrenzend an das Wohngebiet Baben Dörp, südlich angrenzend, an den Nieblumstieg (L214) und westlich angrenzend an den Friedhof sowie Wohngebiet Kirchweg,

die Begründung und der Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

2.    Der Entwurf des Planes und die Begründung sowie der Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplans sind nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die in Satz 1 genannten Unterlagen öffentlich auszulegen.

3.    Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die  Veröffentlichung im Internet auf elektronischem Wege zu benachrichtigen.

4.    Der Inhalt der Bekanntmachung ist zusätzlich in das Internet einzustellen; die nach Nr. 2 Satz 1 zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung sind über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreterinnen/ Vertreter:

11

davon anwesend:

11

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Stimmenenthaltungen:

0

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter*innen oder Mitglieder des Bau- und Planungsausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

In der Sitzung am 06.02.2020 hat die Stadtvertretung einen Grundsatzbeschluss bezüglich der von der St. Nicolai-Kirche geplanten Neugestaltung des kircheneigenen Grundstückes zwischen der Ocke-Nerong-Straße und dem Nieblumstieg, östlich des Friedhofes und der Bebauung im Bereich des Kirchweges sowie westlich der Bebauung im Bereich der Straße Baben Dörp gefasst (siehe Vorlage: Stadt/002355).

 

Die Kirche plant in dem Gebiet ein neues Gemeindezentrum mit Pastorat und unter Einbeziehung des bestehenden Spielplatzes Wohngebäude mit Dauerwohnungen zu errichten. Das alte Pastorat wurde bereits abgerissen.

 

In der Sitzung am 07.07.2020 hat die Stadtvertretung die Aufstellung der vorhabenbezogenen 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 „Neues Gemeindezentrum und Wohngebiet östlich

der St. Nicolai Kirche in Boldixum“ beschlossen (siehe Vorlage: Stadt/002355/1).

 

Am 18.07.2023 hat der Vorhabenträger einen Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und des Vorhaben- und Erschließungsplans zur Beratung eingereicht.