Sitzung: 23.08.2023 Gemeindevertretung
Beschluss:
Die Gemeindevertretung entscheidet sich für folgende
Varianten:
Maß der baulichen Nutzung:
Variante 1 = Möglichst einheitliche Max. Grundfläche
Mindestgrundstücksgröße:
Variante 1 = Beibehalten der Mindestgrundstücksgröße von 850m²
Max. Anzahl der Wohneinheiten pro Wohngebäude:
Variante 1 = Keine Begrenzung der Wohneinheiten
Herr Horn vom Bauamt ist zu diesem Tagesordnungspunkt anwesend, da noch über einige Festsetzungen entschieden werden muss.
Anhand der beigefügten Anlage diskutiert die Gemeindevertretung mögliche Varianten.
Im Nachgang wird abgestimmt
Abstimmungsergebnis:
Maß der baulichen Nutzung 7 Ja-Stimmen 2 Enthaltungen
Mindestgrundstückgröße 9 Ja-Stimmen
Max. Anzahl der Wohneinheiten pro Wohngebäude 9 Ja-Stimmen