Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung entscheidet sich für folgende Varianten:

Maß der baulichen Nutzung:
Variante 1 = Möglichst einheitliche Max. Grundfläche

 

Mindestgrundstücksgröße:

Variante 1 = Beibehalten der Mindestgrundstücksgröße von 850m²

 

Max. Anzahl der Wohneinheiten pro Wohngebäude:
Variante 1 = Keine Begrenzung der Wohneinheiten

 

 

 

 


Herr Horn vom Bauamt ist zu diesem Tagesordnungspunkt anwesend, da noch über einige Festsetzungen entschieden werden muss.

Anhand der beigefügten Anlage diskutiert die Gemeindevertretung mögliche Varianten.

Im Nachgang wird abgestimmt


Abstimmungsergebnis:          

Maß der baulichen Nutzung                                                   7 Ja-Stimmen             2 Enthaltungen

Mindestgrundstückgröße                                                        9 Ja-Stimmen

Max. Anzahl der Wohneinheiten pro Wohngebäude              9 Ja-Stimmen