Sitzung: 03.08.2023 Gemeindevertretung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: Uter/000246
Beschluss:
Unter Berücksichtigung der vorangegangenen
Punkte wird vorgeschlagen, den Auftrag für die Lieferung und Herstellung eines
Bohlenweg auf das wirtschaftlichste Angebot des Bieters Hark Martensen GmbH & Co KG
aus Oldsum zu festen
Einheitspreisen erteilen. Die Auftragssumme bildet sich aus den
Nettoeinheitspreisen und den Auftragsmengen zu 14.070,56 € brutto.
Bürgermeisterin
Schwab berichtet anhand der Vorlage:
Sachdarstellung mit Begründung:
Die Gemeinde Utersum plant für die Begehung
im Strandbereich den Neubau eines 50 m langen Bohlenweg. Für diese Arbeiten wurde eine beschränkte
Ausschreibung gemäß VOB/A zur Vergabe von Zimmererarbeiten durchgeführt. Es wurden jeweils 3 Firmen zur
Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Zum Eröffnungstermin am 13.07.2023, um 14.30
Uhr lagen laut Niederschrift der Verdingungsverhandlung für diese Arbeiten 3
Angebote vor.
Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgte
durch das Bau- und Planungsamt des Amtes Föhr-Amrum.
1.
Wertungsstufe: Prüfung der
Vollständigkeit
Die Angebote sind rechtzeitig eingegangen und
waren ordnungsgemäß verschlossen.
Die Angebotsendsummen nach der 1.
Wertungsstufe stellen sich wie folgt dar:
Prüfung
der Eignung der Bieter nach § 16 Abs. 2 VOB/A
Eine Prüfung der Nachweise zur Fachkunde,
Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit entsprechend § 6 VOB/A wurde im Vorwege
des Verfahrens mit positivem Ergebnis durchgeführt. Die entsprechenden
Nachweise wurden eingesehen. Die Unternehmen sind als zur Durchführung der
Baumaßnahme geeignet einzustufen.
Rechnerische,
technische und wirtschaftliche Prüfung der Angebote nach § 16 Abs. 3 VOB/A
Bieter:
P3 Hark Martensen
I. Rechnerische Prüfung
Die rechnerische Prüfung ergab keine
Rechenfehler. Es wurden keine Nachlässe, Bedingungen oder Skonti gewährt.
II. Technische Prüfung
Im Rahmen der Leistungsbeschreibung, wurde
die Angabe von Produkten bei bestimmten Positionen gefordert. Alle angebotenen
Produkte entsprechen den Anforderungen der Leistungsbeschreibung.
III. Wirtschaftliche Prüfung
Auffälligkeiten bzgl. der Preisbildung sind
nicht zu erkennen.
Bieter:
P 1 ---
I. Rechnerische Prüfung
Die rechnerische Prüfung ergab keine Rechen- und Übertragungsfehler. Es wurden
keine Nachlässe, Bedingungen oder Skonti gewährt.
II. Technische Prüfung
Im Rahmen der Leistungsbeschreibung, wurde
die Angabe von Produkten bei bestimmten Positionen gefordert. Alle angebotenen
Produkte entsprechen den Anforderungen der Leistungsbeschreibung.
III. Wirtschaftliche Prüfung
Auffälligkeiten bzgl. der Preisbildung sind
nicht zu erkennen.
Bieter:
P 2 ---
I. Rechnerische Prüfung
Die rechnerische Prüfung ergab keine Rechen-
und Übertragungsfehler. Es wurden keine Nachlässe, Bedingungen oder Skonti
gewährt.
II. Technische Prüfung
Im Rahmen der Leistungsbeschreibung, wurde
die Angabe von Produkten bei bestimmten Positionen gefordert. Alle angebotenen
Produkte entsprechen den Anforderungen der Leistungsbeschreibung.
III. Wirtschaftliche Prüfung
Auffälligkeiten bzgl. der Preisbildung sind
nicht zu erkennen.
Nach Wertung aller Stufen, ergibt sich
folgende Rangfolge:
Bei der Beurteilung der Preise sind keine
Unstimmigkeiten oder Auffälligkeiten aufgetreten. Es lassen sich aus den
verbliebenen Angeboten keine Formen des wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens
erkennen. Die Einheitspreise unterwerfen sich den üblichen kalkulatorischen
Schwankungen. Hinweise auf Mischkalkulationen lassen sich nicht erkennen. Das Angebot ist
unter Wettbewerbsbedingungen zu Stande gekommen.
Nach Prüfung und Wertung der Angebote hat die
Firma Hark Martensen GmbH & Co KG aus Oldsum das
wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Es wird daher empfohlen, der Firma den
Auftrag in Höhe von 14.070,56 € brutto zu erteilen.
Kostenverfolgung
Die Kosten für die Baumaßnahme wurden in Höhe von rd.16.500 im Jahr 2023
geschätzt und im Haushalt 2023 der Gemeinde Utersum berücksichtigt.
Das Projekt wird durch die Aktiv Region
Uthlande gefördert.
Aufgrund der
Dringlichkeit des Projektes hat die Bürgermeisterin gemäß § 50 Abs. 3 der Gemeindeverordnung eine Eilentscheidung zur
Vergabe des Auftrags wie vorgenannt getroffen.
Die Eilentscheidung der Bürgermeisterin wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 9 Ja-Stimmen