Beschluss:
Die Satzung zur Erhebung der Hundesteuer wird beschlossen.
Sachdarstellung mit Begründung:
Aufgrund der ausgelaufenen Satzung vom 15.10.2001 wird die Hundesteuersatzung rückwirkend zum 01.01.2023 neu gefasst. Die aktuelle Rechtsprechung sowie Gesetzesänderungen sind berücksichtigt worden.
Es herrscht Einigkeit bei den Gemeindevertreter*innen, dass ein gefährlicher Hund 500 € Steuern pro Jahr kosten soll.
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür