Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Die Satzung zur Erhebung der Hundesteuer wird beschlossen.


Sachdarstellung mit Begründung:

Aufgrund der ausgelaufenen Satzung vom 15.10.2001 wird die Hundesteuersatzung rückwirkend zum 01.01.2023 neu gefasst. Die aktuelle Rechtsprechung sowie Gesetzesänderungen sind berücksichtigt worden.

 

Es herrscht Einigkeit bei den Gemeindevertreter*innen, dass ein gefährlicher Hund 500 € Steuern pro Jahr kosten soll.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig dafür