Beschluss:
Die Gemeindevertretung stimmt dem Erlass einer
Hundesteuersatzung mit folgenden Änderungen zu:
In § 4 (1) werden die Steuersätze wie folgt erhöht:
Die Steuer beträgt jährlich: a) für
den 1. Hund 80,--EURO
b) für den 2. Hund 160,--EURO
c) für jeden weiteren Hund 200,--EURO
Weiter wird die Steuer in § 5 (1) für gefährliche Hunde auf 560,--EURO erhöht.
Sachdarstellung mit Begründung:
Im Rahmen
der Ordnungsprüfung wurden Mängel an der Hundesteuersatzung festgestellt. Diese
Mängel wurden beseitigt. Weiterhin wurde die Möglichkeit für die Besteuerung
von gefährlichen Hunden aufgenommen. Eine Einteilung von gefährlichen Hunden
nach Rasse wurde bereits gerichtlich abgelehnt. Der Satzungsentwurf wurde
seitens einer Rechtsanwaltskanzlei überprüft.
Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen