Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung stimmt dem Erlass einer Hundesteuersatzung mit folgenden Änderungen zu:
In § 4 (1) werden die Steuersätze wie folgt erhöht:
Die Steuer beträgt jährlich:     a) für den 1. Hund                     80,--EURO

                                                b) für den 2. Hund                   160,--EURO

                                                c) für jeden weiteren Hund     200,--EURO

 

Weiter wird die Steuer in § 5 (1) für gefährliche Hunde auf 560,--EURO erhöht.

 


Sachdarstellung mit Begründung:

 

Im Rahmen der Ordnungsprüfung wurden Mängel an der Hundesteuersatzung festgestellt. Diese Mängel wurden beseitigt. Weiterhin wurde die Möglichkeit für die Besteuerung von gefährlichen Hunden aufgenommen. Eine Einteilung von gefährlichen Hunden nach Rasse wurde bereits gerichtlich abgelehnt. Der Satzungsentwurf wurde seitens einer Rechtsanwaltskanzlei überprüft.

 


Abstimmungsergebnis:           7 Ja-Stimmen