Es gibt keine Einwände gegen Form und Inhalt der Niederschrift der 3. Sitzung (öffentlicher Teil).. Die Niederschrift gilt somit als genehmigt.

 

Es gibt keine Einwände gegen Form und Inhalt der Niederschrift der 4. Sitzung (öffentlicher Teil). Es wurde jedoch festgestellt, dass unter dem TOP 5 ein Schreibfehler besteht. Es soll statt „Gesellschafterversammlung der Inselwerke eG statt“, „Es fand die Gesellschafterversammlung der Inselwerke eG statt.“ stehen.

Die Niederschrift gilt mit der hier erforderlichen Korrektur  als genehmigt.