Bgm. Nielsen schildert auf Nachfrage eines Einwohners, dass bezüglich des neuen B-Planes Nr. 5 und des Flächennutzungsplanes 8. Änderung, ein Planungsbüro bereits beauftragt wurde, aber als erster Schritt ein Immissionsgutachten erstellt werden müsse, sobald dies vorliege, könne das Planungsbüro mit ihrer Arbeit beginnen.