Beschluss:
- Über die während der frühzeitigen Beteiligung in Form einer
Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplans abgegebenen Stellungnahmen
der Öffentlichkeit und die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen
Stellungnahmen wird entsprechend der in der beiliegenden Abwägungstabelle
(Anlage 1 dieser Vorlage) enthaltenen Abwägungsvorschläge entschieden.
Der Amtsdirektor wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme
abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 8 für das Gebiet zwischen
Koomorthswai, Waasterstig und Waaster Bobdikem und einer Parallelen im
Abstand von ca. 105 m südwestlich zum Waasterstieg und die Begründung
werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
- Der Entwurf des Planes und die Begründung sind erneut nach § 3 Abs.
2 BauGB im Internet zu veröffentlichen. Zusätzlich zur Veröffentlichung im
Internet sind die in Satz 1 genannten Unterlagen öffentlich auszulegen.
- Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
sind über die Veröffentlichung im Internet auf elektronischem Wege zu
benachrichtigen.
- Der Inhalt der Bekanntmachung ist zusätzlich in das Internet einzustellen; die nach Nr. 2 Satz 1 zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung sind über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Sachdarstellung mit Begründung:
Innerhalb des
Plangebiets auf einem Grundstück am Waasterstig besteht bereits das Blockheizkraftwerk
des Nahwärmenetzes für die Gemeinde Oldsum. Die Nahwärmeversorgung soll auf die
Nutzung erneuerbarer Energien umgestellt werden, insbesondere Solarwärme, wofür
entsprechende Kollektorflächen erforderlich sind.
Gleichzeitig sind
der Gemeinde Erweiterungswünsche örtlicher Gewerbetreibender bekannt, die an
den derzeitigen Standorten aufgrund der kleinteiligen Grundstückszuschnitte,
der Erschließungssituation sowie der Nachbarschaft zu immissionsschutzrechtlich
schützenswerter Wohnnutzung nicht umgesetzt werden können.
Daher will die
Gemeinde durch die Ausweisung neuer Bauflächen im Plangebiet entsprechende
Umsetzungsmöglichkeiten schaffen.
Die vorliegende
Planung dient daher drei Zielen, die miteinander verbunden werden:
- der
planungsrechtlichen Absicherung für das Blockheizkraftwerk,
- der
planungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung von Anlagen für solare Strahlungsenergie
südlich des Blockheizkraftwerkes sowie
- der Ausweisung
eines Gewerbegebiets für Betriebe, die unmittelbar durch das Blockheizkraftwerk
mit Energie versorgt werden können und ihrerseits über Kollektoren auf den
Dachflächen Wärme einspeisen.
Zudem werden als
Arrondierung zur bestehenden Siedlungslage Mischgebietsflächen
integriert, die
teilweise auch schon bebaut sind.
Der Entwurf des
Planes ist nun soweit ausgearbeitet, dass die öffentliche Auslegung und die
Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden
kann.
In der Sitzung am 30.08.2023
hat die Gemeindevertretung den Entwurf des Bebauungsplans und die Begründung
beschlossen und zur Auslegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung begann am
04.10.2023. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit
Schreiben vom 21.09.2023 beteiligt.
In der
Zwischenzeit ist aufgefallen, dass die festgesetzten Baugrenzen in der
Planzeichnung nicht den Zielsetzungen der Gemeinde entsprachen. Das betroffene
Gewerbegrundstück kann erst durch Anpassung dieser vollumfänglich genutzt
werden.
Dementsprechend
wurde der Entwurf des Bebauungsplans und die Begründung geändert.
Aufgrund der Änderungen ist eine erneute öffentliche Auslegung der Planunterlagen erforderlich. Gleichzeitig sind die von der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen