Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Unter Berücksichtigung der vorangegangenen Punkte und da gemäß des aktuellen Bauzeitenplans die Holzbauarbeiten in der 44. KW 2023 beginnen müssen, wird vorgeschlagen, den Auftrag für die Holzbauarbeiten auf das vollständige Angebot des Bieters, Heinrich Kersten Baugesellschaft mbH, Sandbergweg 6, 25853 Drelsdorf, zur vorläufigen Auftragssumme von 295.538,58 brutto zu erteilen.

 

Aufgrund der erforderlichen, kurzfristigen Beauftragung damit der Bauablauf nicht unterbrochen wird, hat der Amtsdirektor gemäß § 15b Abs. 7 der Amtsordnung in Verbindung mit § 55 Abs. 4 der Gemeindeordnung entschieden, dass der Auftrag gemäß des Vergabevorschlags vergeben wird.

 

 

Die Eilentscheidung des Amtsdirektors wird zur Kenntnis genommen.

 


Frau Kriegeskorte berichtet anhand der Vorlage

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Für die Baumaßnahme „Sanierung der Öömrang Skuul 2. + 3. Bauabschnitt in Nebel/Amrum“ wurde für die Holzbauarbeiten am 07.10.2022 eine öffentliche Ausschreibung bekannt gegeben. Zur Submission lag ein Angebot vor. Auf dieses Angebot konnte der Zuschlag aus schwerwiegendem Grund nicht erteilt werden, da die genehmigten Haushaltsmittel nicht ausreichend waren.

Daraufhin wurde eine beschränkte Ausschreibung am 15.11.2022 durchgeführt. Zur Submission lag ein Angebot vor. Auf dieses Angebot konnte ebenfalls der Zuschlag aus schwerwiegendem Grund nicht erteilt werden, da die genehmigten Haushaltsmittel nicht ausreichend waren.

Das hat dazu geführt, dass eine freihändige Vergabe am 10.05.2023 durchgeführt wurde. Zur Submission lagen 2 Angebote vor. Der Mindestbieter hat im laufenden Verfahren der Angebotsprüfung nicht die nachgeforderten Unterlagen eingereicht, somit konnte dieses Angebot nicht gewertet werden. Auf das 2. Angebot konnte der Zuschlag aus schwerwiegendem Grund nicht erteilt werden, da die genehmigten Haushaltsmittel nicht ausreichend waren.

 

Am 01.08.2023 wurde dann dieses vierte Verfahren zur Bindung eines Unternehmens im Bereich der Holzbauarbeiten in Form der freihändigen Vergabe durchgeführt. Zum Eröffnungstermin am 16.08.2023 um 10:34 Uhr lagen laut Niederschrift der Angebotseröffnung 2 elektronische und 1 schriftliches Angebot vor. Nebenangebote waren nicht zugelassen.

 

 

Es wurden alle Angebote verlesen. Es ergibt sich lt. Niederschrift folgende Rangfolge der Bieter
(ungeprüfte Bruttosummen):

 

1. Heinrich Kersten Baugesellschaft mbH                                                295.538,58 €
2. Bieter 2                                                                                                       406.077,94 €
3. Bieter 3                                                                                                       393.244,80 €

 

 

Alle Angebote sind innerhalb der Frist elektronisch bzw. schriftlich eingegangen, vergabekonform signiert und somit zu werten.

 

 

 

Fehlende Nachweise und Erklärungen in den Angeboten wurden entsprechend § 16 a bzw. § 16 (1) 4 VOB/A und § 15 (1) VOB/A bei nachfolgenden Bietern unter entsprechender Fristsetzung abgefordert:

 

1. Heinrich Kersten Baugesellschaft mbH                      -> vollständig nachgereicht

 

nachgeforderte Unterlagen

Datum der

Nachforderung

Frist zur

Nachreichung

Eingangs-

datum

 

Unterlagen, die ergänzend zum Angebot einzureichen sind - § 16 (1) 4 VOB/A

Formblatt 223

17.08.2023

23.08.2023

18.08.2023

 

Unterlagen, die zur Aufklärung des Angebotsinhalts erforderlich -§ 15 (1) VOB/A

Produktdatenblätter mit allen relevanten technischen Daten und Zulassungsnummer (sofern die Produkte eine Schutzeigenschaft aufweisen) für die von Ihnen angebotenen Produkte.
Dies betrifft die Position:
1. Fassadenbekleidung Harzkomposit angebotener Hersteller / Produkt / Typ des Plattenmaterials

2. Unterkonstruktion
angebotener Hersteller / Produkt / Typ

17.08.2023

23.08.2023

18.08.2023

 

 

2.                  Bieter 3                                                                      -> nicht nachgereicht

 

nachgeforderte Unterlagen

Datum der

Nachforderung

Frist zur

Nachreichung

Eingangs-

datum

 

Unterlagen, die ergänzend zum Angebot einzureichen sind - § 16 (1) 4 VOB/A

Formblatt 124 – von allen Nachunternehmen

17.08.2023

23.08.2023

fehlt

 

 

Formblatt 223

17.08.2023

23.08.2023

fehlt

 

Formblatt 251 Verpflichtungserklärung VGSH

17.08.2023

23.08.2023

fehlt

 

 

Erklärung Russlandsanktionen – von allen Nachunternehmen

17.08.2023

23.08.2023

fehlt

 

Unterlagen, die zur Aufklärung des Angebotsinhalts erforderlich -§ 15 (1) VOB/A

Produktdatenblätter mit allen relevanten technischen Daten und Zulassungsnummer (sofern die Produkte eine Schutzeigenschaft aufweisen) für die von Ihnen angebotenen Produkte.
Dies betrifft die Position:
1. Fassadenbekleidung Harzkomposit angebotener Hersteller / Produkt / Typ des Plattenmaterials

2. Unterkonstruktion
angebotener Hersteller / Produkt / Typ

17.08.2023

23.08.2023

fehlt

 

 

Das Angebot des Bieters 3 ist aufgrund der fehlenden Erklärungen und Unterlagen entsprechend § 16 (1) 4 und § 15 (2) VOB/A auszuschließen. Es wurde für Unterlagen und Erklärungen, die nicht mit dem Angebot abzugeben waren, eine entsprechende Fristsetzung eingehalten.

 

 

Weitere Unterlagen der nachrangigen Bieter wurden nicht angefordert. Bei einer Verschiebung der Rangfolge oder einer abweichenden Zuschlagserteilung zugunsten eines anderen Bieters, müssten ggf. weitere Nachweise eingeholt werden.

 

 

Eignungsprüfung der Bieter nach § 16 b VOB/A

 

1.         Heinrich Kersten Baugesellschaft mbH

 

Eine Prüfung der Nachweise zur Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit entsprechend § 6 a VOB/A wurde im Vorweg des Verfahrens mittel entsprechender Nachweise mit positivem Ergebnis durchgeführt. Das Unternehmen ist als zur Durchführung dieser Baumaßnahme geeignet einzustufen.

 

Weitere Unterlagen der nachrangigen Bieter wurden nicht angefordert. Bei einer Verschiebung der Rangfolge oder einer abweichenden Zuschlagserteilung zugunsten eines anderen Bieters, müssten ggf. weitere Nachweise eingeholt werden.

 

 

Es ergibt sich nach Wertung der Ausschlussgründe und der Eignung der Bieter folgende Rangfolge (geprüfte Bruttosummen, Nachlässe berücksichtigt):

 

1. Heinrich Kersten Baugesellschaft mbH                                                295.538,58 €
2. Bieter 2                                                                                                       467.961,31 €

 

 

Rechnerische, technische und wirtschaftliche Prüfung der Angebote nach § 16 c VOB/A

 

1.         Heinrich Kersten Baugesellschaft mbH

 

Rechnerische Prüfung

Die rechnerische Prüfung ergab, dass keine Rechenfehler vorlagen.

Es wurde kein Nachlass und kein Skonto gegeben.

 

Prüfung Preisspiegel
Die rechnerische Prüfung erfolgte durch das Architekturbüro ppp mittels EDV.

Es liegen keine Preisabweichungen vor, die das Angebotsergebnis beeinflussen könnten.

 

Formblätter zur Preisermittlung
Formblätter zur Preisermittlung wurden ausgefüllt.

In der Kalkulation sind keine unangemessenen Ansätze enthalten. Das Formblatt 221 zeigte keine Auffälligkeiten, die an einer auskömmlichen und seriösen Kalkulation zweifeln lassen.
Eine Auswertung des Formblatt 223 unterstützt diese Aussage.
In der Aufgliederung sind keine außergewöhnlichen Angaben  enthalten.

Der Verrechnungslohn mit 92,00 €/Std. entspricht den branchenüblichen Werten.
Die Lohnstunden mit 92,00 €/Std. für Facharbeiter und 77,00 €/Std. für Bauhelfer entsprechen den branchenüblichen Werten.

 

Wirtschaftliche Prüfung
Auffälligkeiten bzgl. der Preisbildung sind nicht zu erkennen.

 

Anschreiben
Ein Anschreiben liegt vor.
Es werden nur allgemeine Angebotsangaben gemacht, die jedoch nicht im Widerspruch zur Ausschreibung stehen.

 

Technische Prüfung

Im Rahmen der Leistungsbeschreibung wurde die Angabe von Produkten bei bestimmten Positionen gefordert. Alle angebotenen Produkte entsprechen den Anforderungen der Leistungsbeschreibung.

Im Rahmen der Angebotsprüfung wurde vom Bieter zu den im LV abgefragten Produkte schriftlich Aufklärung gem. § 15 1 VOB/A verlangt. Das Ergebnis wurde auf einer gesonderten Anlage festgehalten. Als Ergebnis der Aufklärung ist festzuhalten, dass das Angebot des Bieters in der Wertung verbleibt.

 

Alternativangebote / Nebenangebote
Es liegen keine Alternativangebote vor.

 

Weitere Unterlagen der nachrangigen Bieter wurden nicht angefordert. Bei einer Verschiebung der Rangfolge oder einer abweichenden Zuschlagserteilung zugunsten eines anderen Bieters, müssten ggf. weitere Nachweise eingeholt werden.

 

 

Allgemeine Anmerkungen zu allen Angeboten
Es lassen sich aus den Angeboten keine Formen des wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens oder Preisabsprachen erkennen.  Die Preise unterwerfen sich den marktüblichen Schwankungen und es sind keine unangemessen hohen oder niedrigen Einheitspreise oder Preise für Teilleistungen mit Verdacht auf Kostenverschiebung, Mischkalkulation oder Manipulationsverdacht aufgefallen.

 

 

Es ergibt sich nach Wertung der Ausschlussgründe folgende Rangfolge (geprüfte Bruttosummen, Nachlässe berücksichtigt):

 

1. Heinrich Kersten Baugesellschaft mbH                                                295.538,58 €
2. Bieter 2                                                                                                       467.961,31 €

 

 

Wertung der Angebote nach § 16 d VOB/A

 

Bei der Gewichtung der Wertungskriterien ist zu 100% der Preis definiert.

 

Unter Berücksichtigung der oben geschilderten Punkte schlagen wir vor, den Auftrag dieser Vergabeeinheit auf das wirtschaftlichste Angebot, des Bieters

                                     

Heinrich Kersten Baugesellschaft mbH
Sandbergweg 6
25853 Drelsdorf

 

 

 

zu festen Einheitspreisen und zum Nachweis zu erteilen.

 

Auftragssumme:         295.538,58 € brutto (inkl. 19% MwSt.)

 

 

 

 

Kostenverfolgung:

In der Kostenberechnung vom 27.09.2021 wurden Kosten i.H.v. von 180.477,76 € brutto / 151.661,98 € netto in der Mittelzuweisung eingestellt.

 

Abweichung zur Kostenberechnung
vom 27.09.2021

bereitgestellte Mittel – brutto

180.477,76 €

Wertungssumme des Bieters - brutto

295.538,58 €

Abweichung in %

63,80 %

Abweichung in Euro - brutto

115.060,82 €

 

Der vorgezogene Kostenanschlag (eigenverpreistes Leistungsverzeichnis) Stand 01.06.2022 für dieses Gewerk beträgt 225.681,12 € brutto / 189.648,00 € netto.

 

Abweichung zum vorgezogenen Kostenanschlag (LV-Schätzpreis)
vom 01.06.2022

geschätzte Vergabesumme - brutto

225.681,12 €

Wertungssumme des Bieters - brutto

295.538,58 €

Abweichung in %

31,00 %

Abweichung in Euro - brutto

69.857,46 €

 

Der vorgezogene Kostenanschlag (eigenverpreistes Leistungsverzeichnis) für dieses Gewerk, beträgt 232.064,28 € brutto / 195.012,00 € netto.

Ergänzt wurden die zusätzlich erforderlich gewordenen Windaussteifungen. Nicht berücksichtigt geblieben ist dabei der Anstieg des Baupreisindexes.

 

Abweichung zum vorgezogenen Kostenanschlag (LV-Schätzpreis)

angepasst an den aktuellen Baupreisindex (brutto)

vom 04.05.2023

geschätzte Vergabesumme - brutto

232.064,28 €

Wertungssumme des Bieters - brutto

295.538,58 €

Abweichung in %

27,40 %

Abweichung in Euro - brutto

63.474,30 €

 

Die Kostensteigerung i.H.v. 6.383,16 € brutto / 5.364,00 € netto zwischen dem vorgezogenen Kostenanschlag vom 01.06.2022 und dem vorgezogenen Kostenanschlag vom 04.05.2023 ist durch die vom Tragwerksplaner zusätzlich geforderten Windaussteifungen in der Dachkonstruktion begründet.

 

Beim Angebot der Fa. Heinrich Kersten Baugesellschaft mbH ergeben sich Mehrkosten i.H.v. 63.474,30 € brutto / 53.339,75 € netto gegenüber dem vorgezogenen Kostenanschlag vom 04.05.2023 (Schätz-LV). Dies entspricht einer Kostenüberschreitung von ca. 27,4 %.
Eine Steigerung des Baupreisindexes von Juni 2022 bis Mai 2023 ist bei der Anpassung des Kostenanschlags nicht berücksichtigt worden.

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig