Beschluss:
Der Amtsausschuss
beschließt die Beschaffung von zwei Amphibienfahrzeugen des Typs Argo Aurora 850 8x8
SX-R, 40 PS Responder zur technischen Ausstattung der Wasserungseinheiten in
Höhe von 120.756,40 €.
Herr Christiansen berichtet anhand der Vorlage.
Sachdarstellung mit Begründung:
Das „Gesetz zur
Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit im Badewesen“ wurde zum
01.01.2021 in „Gesetz zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit im
Badewesen und zur Wasserrettung“ geändert und um den § 5 erweitert.
Demnach umfasst die Wasserrettung
die Hilfeleistung bei Unfällen auf, in und an oberirdischen Gewässern durch
Einheiten der Wasserrettung. Bei der Bildung von Wasserrettungseinheiten sind
die Möglichkeiten der Kooperation auszuschöpfen, so z.B. Aufgabenübertragung
durch Beschluss der Gemeindevertretung auf die Feuerwehr (§ 6 Abs. 4
Brandschutzgesetz).
Das Land Schleswig-Holstein
steuert zentral die Anerkennung der Wasserrettungseinheiten. Das Land spricht
die jeweilige Anerkennung als Wasserrettungseinheit für alle Ebenen in
Schleswig-Holstein aus.
Die Kreise und
kreisfreien Städte beantragen die Anerkennung für Wasserrettungseinheiten, die
im Rahmen der Gefahrenabwehr durch die zuständigen Behörden der Kommunen
eingesetzt werden.
Die Ordnungsbehörde
sondiert in enger Abstimmung mit der Amtswehrführung die Möglichkeiten zur
Bildung von Wasserrettungseinheiten – diese Einheiten sollen gegliedert werden
in eine schwimmerische sowie eine technische Einheit- für die Inseln Amrum und
Föhr; auch unter Einbindung der DLRG zur Abdeckung der schwimmerischen Bedarfe.
In diesem Zusammenhang wurden bereits Anträge zur Anerkennung der
Wasserrettungseinheiten Föhr und Amrum über die Kreisordnungsbehörde an das
zuständige Innenministerium gerichtet. Das Land hat zur Unterstützung der für
die Gefahrenabwehr zuständigen kommunalen Behörden im Jahr 2022 ein
Förderprogramm aufgesetzt auf der Grundlage der Förderrichtlinie des Landes Schl.-H. für die Wasserrettung in der allgemeinen
Gefahrenabwehr.
Aufgrund der besonderen Herausforderungen der Insellagen –gerade auch
im Hinblick auf ihre touristische Destinationen- bezüglich der Rettung von
Menschen aus Wasser- und Wattbereichen wurde seitens der Amtswehrführung die
Beschaffung von zwei Amphibienfahrzeugen des Typs Argo Aurora 850 8x8 SX-R, 40 PS Responder
forciert. Diese Fahrzeuge fallen unter den Regelungsgehalt der oben genannten
Förderrichtlinie und sind somit zuwendungsfähig.
Gemäß Antrag der Amtsverwaltung vom 20.12.2022 wurde mit Bescheid vom
21.12.2022 eine nicht rückzahlbare Zuwendung in Höhe von 115.000 € für die
Projektförderung bewilligt. Voraussetzung für eine fristgerechte und
unbürokratische Auszahlung der Zuwendung war unter anderem das Einplanen und
Ausweisen eines angemessenen Eigenanteils hinsichtlich der Abdeckung des
gesamten Investitionsbedarfs (Planungsstand vom 26.10.2021: ca. 116.000 €).
Die Investitionskosten werden sich auf 120.756,40 € belaufen, so dass
tatsächlich eine außerplanmäßige Aufwendung und Ausgabe in Höhe von 5.756,40 €
im Amtshaushalt abgebildet werden muss.
Die gesamte
Beschaffungsmaßnahme wird im Nachtragshaushalt des Amtes vollständig
buchhalterisch erfasst. Das Anlagevermögen verbleibt bis zur endgültigen
Bildung der Wasserrettungseinheiten im Vermögensbestand des Amtes.
Abstimmungsergebnis: einstimmig