Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt den Erlass einer Hundesteuersatzung mit folgender Änderung:

 

§ 4 Abs. 1 soll wie folgt angepasst werden:

 

-       Die Steuer beträgt jährlich:                 a) für den 1. Hund                   50,-- EURO

b) für den 2. Hund                 100,-- EURO

                                                                        c) für jeden weiteren Hund   150,-- EURO

 

Hinweis: Damit verändert sich auch die Steuer für gefährliche Hunde aus §5 Abs. 1 auf jährlich 400,-- EURO, da dieser Betrag den 8-fachen Wert aus §4 Abs. 1a nicht überschreiten darf.

 


Bürgermeisterin Brodersen erläutert anhand der Vorlage.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Im Rahmen der Ordnungsprüfung wurden Mängel an der Hundesteuersatzung festgestellt. Diese Mängel wurden beseitigt. Weiterhin wurde die Möglichkeit für die Besteuerung von gefährlichen Hunden aufgenommen. Eine Einteilung von gefährlichen Hunden nach Rasse wurde bereits gerichtlich abgelehnt. Der Satzungsentwurf wurde seitens einer Rechtsanwaltskanzlei überprüft.

 

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig