Sitzung: 07.11.2023 Gemeindevertretung
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: Süd/000135
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt den Erlass einer Hundesteuersatzung mit folgender Änderung:
§ 4 Abs. 1 soll wie folgt angepasst werden:
- Die Steuer beträgt jährlich: a) für den 1. Hund 50,-- EURO
b) für den 2. Hund 100,-- EURO
c) für jeden weiteren Hund 150,-- EURO
Hinweis: Damit verändert sich auch die Steuer für gefährliche Hunde aus §5 Abs. 1 auf jährlich 400,-- EURO, da dieser Betrag den 8-fachen Wert aus §4 Abs. 1a nicht überschreiten darf.
Bürgermeisterin Brodersen erläutert anhand der Vorlage.
Sachdarstellung mit Begründung:
Im Rahmen
der Ordnungsprüfung wurden Mängel an der Hundesteuersatzung festgestellt. Diese
Mängel wurden beseitigt. Weiterhin wurde die Möglichkeit für die Besteuerung
von gefährlichen Hunden aufgenommen. Eine Einteilung von gefährlichen Hunden
nach Rasse wurde bereits gerichtlich abgelehnt. Der Satzungsentwurf wurde
seitens einer Rechtsanwaltskanzlei überprüft.
Abstimmungsergebnis: einstimmig