Beschluss:
Die vorliegende 1. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Midlum wird beschlossen.
Sachdarstellung mit Begründung:
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung vom 20.06.2023 die Einführung eines Bauausschusses als ständiger Ausschuss beschlossen.
Weiterhin hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung vom 08.08.2023 beschlossen, den Zuschuss für IT-Ausstattung nicht in monatlichen Beträgen, sondern pauschal in einer Summe auszuzahlen.
Hier wäre dann allerdings noch zu klären, was geschehen soll, wenn ein/e Gemeindevertreter/in vorzeitig aus der Vertretung ausscheidet (z.B. durch Mandatsverzicht) oder ein/e nachrückende/r Gemeindevertreter/in erst später hinzukommt. Hier wäre eine Gewährung des Zuschusses nach Angehörigkeit zur Gemeindevertretung denkbar. Dazu hat die Verwaltung einen entsprechenden Vorschlag erarbeitet.
Darüber hinaus hat die Kommunalaufsicht darum gebeten, den § 11 der Satzung, Verträge nach § 29 Abs. 2 GO an den Wortlaut der aktuellen Mustersatzung anzupassen und unter § 9 wurden die Absätze 10 und 11 neu eingefügt.
Die Verwaltung hat diesen Wünschen Rechnung getragen und die anliegende 1. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung verfasst.
Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen