Da überwiegende Belange des öffentlichen Wohls sowie berechtigte Interessen Einzelner es erforderlich machen, sprechen sich die anwesenden Ausschussmitglieder dafür aus, die Tagesordnungspunkte 11 und 12 nichtöffentlich zu beraten.

 


Da überwiegende Belange des öffentlichen Wohls sowie berechtigte Interessen Einzelner es erforderlich machen, schlägt der Vorsitzende vor, die Tagesordnungspunkte 11 und 12 nichtöffentlich zu beraten.


Abstimmungsergebnis:           Einstimmig