Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die vorliegende Liegeplatzrichtlinie für den Sportboothafen Wyk auf Föhr zur Vergabe von freien Liegeplätzen wird mit den vorgenannten Änderungen beschlossen. Die Regelungen gelten erstmals für die Vergabe der Liegeplätze zur Saison 2024.

 


Sachdarstellung mit Begründung:

 

Werkleiterin Bruderreck erläutert anhand der Vorlage den Entwurf der Liegeplatzrichtlinien für den Sportboothafen.

 

 

In den letzten Jahren ist die Nachfrage für Dauerliegeplätze im Wyker Sportboothafen enorm gestiegen. Trotz Schaffung weiterer Liegeplätze im Binnenhafen (2020) und am Deich (2022) können die Anfragen für Neukunden nicht mehr bedient werden. Eine Trendwende ist derzeit nicht erkennbar. Derzeit liegen mehr als 70 Anfragen vor; von denen die Hälfte der Bewerber ihren Hauptwohnsitz auf der Insel haben.

 

Durch die SPD-Fraktion in der Wyker Stadtvertretung wurde beantragt, das bisherige Verfahren zur Vergabe der Liegeplätze zu überdenken, um einheimische Bewerber auf der Warteliste vorrangig zu behandeln.

 

Für die Vergabe von freien Bootsliegeplätzen im Wyker Sportboothafen wurde eine entsprechende Richtlinie erstellt, um möglichst klar definierte Regelungen zu treffen. Diese Vergaberichtlinie regelt nach privatrechtlichen Grundlagen, als Ergänzung zur Sportboothafenbenutzungsordnung, die Zuweisung freier Liegeplätze.

 

Bisher wurde die vorhandene Bewerberliste entsprechend der benötigten Bootsgröße bei der Vergabe entsprechend der Reihenfolge (Eingangsdatum der Bewerbung) ohne weitere Unterscheidung bei der Vergabe von freigewordenen Liegeplätzen berücksichtigt.

Ferner wurde ein vorhandener Liegeplatz bei Verkauf des Bootes an Käufer weitergegeben, sofern kein neuer Liegeplatz beansprucht wurde. Hier wurde mit dem Käufer ein neuer Vertrag geschlossen.

 

Die vorgenannte Handlungsweise soll nunmehr insoweit angepasst werden, dass Bewerber mit Hauptwohnsitz auf der Insel Föhr bei der Vergabe vorrangig berücksichtigt werden. In der weiteren Rangfolge werden dann die Zweitwohnungsbesitzer und danach erst sonstige Bewerber berücksichtigt. Ferner wird die bisher übliche Weitergabe eines Liegeplatzes nicht mehr zugelassen. Hier muss sich der Käufer für die Vergabe eines Platzes bewerben. Weiter soll die bisher mögliche Nutzung mehrere Liegeplätze künftig nicht mehr ermöglicht werden.

 

Der Entwurf der Liegeplatzrichtlinien für den Wyker Sportboothafen liegt der Vorlage als Anlage bei.

 

Ein Ausschussmitglied regt an, künftig einen Eigentumsnachweis für Boote von den Liegeplatzinhabern zu fordern. Dieser Vorschlag wird unter Hinweis auf den erhöhten Verwaltungsaufwand sowie auf den fehlenden Nutzen für die Bewirtschaftung des Sportboothafens nicht weiterverfolgt.

 

Auf Anfrage zur weiteren Verfahrensweise von Inhabern mit zwei Bootsliegeplätzen wird festgelegt, dass hier zunächst keine Änderungen vorgenommen werden sollen. Hier wird darauf verwiesen, dass die Verträge zum Zeitpunkt geschlossen wurden, in denen ausreichend freie Plätze vorhanden waren.

 

Es wird vorgeschlagen, Liegeplätze von Dauerliegern künftig nur für maximal 2 Jahre freizuhalten, wenn diese zum Vergabezeitpunkt nicht genutzt werden können. In dieser Zeit wäre eine Vermietung für Saisonlieger oder andere Gäste möglich. Diese Regelung wird zusätzlich in die Richtlinien aufgenommen.

 


Abstimmungsergebnis:           11 Ja-Stimmen