Beschluss:
Die vorliegende Liegeplatzrichtlinie für den
Sportboothafen Wyk auf Föhr zur Vergabe von freien Liegeplätzen wird mit den
vorgenannten Änderungen beschlossen. Die Regelungen gelten erstmals für die
Vergabe der Liegeplätze zur Saison 2024.
Sachdarstellung mit Begründung:
Werkleiterin Bruderreck erläutert anhand der Vorlage
den Entwurf der Liegeplatzrichtlinien für den Sportboothafen.
In den letzten Jahren ist
die Nachfrage für Dauerliegeplätze im Wyker Sportboothafen enorm gestiegen.
Trotz Schaffung weiterer Liegeplätze im Binnenhafen (2020) und am Deich (2022)
können die Anfragen für Neukunden nicht mehr bedient werden. Eine Trendwende
ist derzeit nicht erkennbar. Derzeit liegen mehr als 70 Anfragen vor; von denen
die Hälfte der Bewerber ihren Hauptwohnsitz auf der Insel haben.
Durch die SPD-Fraktion in
der Wyker Stadtvertretung wurde beantragt, das bisherige Verfahren zur Vergabe
der Liegeplätze zu überdenken, um einheimische Bewerber auf der Warteliste vorrangig
zu behandeln.
Für die Vergabe von freien
Bootsliegeplätzen im Wyker Sportboothafen wurde eine entsprechende Richtlinie
erstellt, um möglichst klar definierte Regelungen zu treffen. Diese
Vergaberichtlinie regelt nach privatrechtlichen Grundlagen, als Ergänzung zur
Sportboothafenbenutzungsordnung, die Zuweisung freier Liegeplätze.
Bisher wurde die vorhandene
Bewerberliste entsprechend der benötigten Bootsgröße bei der Vergabe
entsprechend der Reihenfolge (Eingangsdatum der Bewerbung) ohne weitere
Unterscheidung bei der Vergabe von freigewordenen Liegeplätzen berücksichtigt.
Ferner wurde ein
vorhandener Liegeplatz bei Verkauf des Bootes an Käufer weitergegeben, sofern
kein neuer Liegeplatz beansprucht wurde. Hier wurde mit dem Käufer ein neuer Vertrag
geschlossen.
Die vorgenannte
Handlungsweise soll nunmehr insoweit angepasst werden, dass Bewerber mit
Hauptwohnsitz auf der Insel Föhr bei der Vergabe vorrangig berücksichtigt
werden. In der weiteren Rangfolge werden dann die Zweitwohnungsbesitzer und
danach erst sonstige Bewerber berücksichtigt. Ferner wird die bisher übliche
Weitergabe eines Liegeplatzes nicht mehr zugelassen. Hier muss sich der Käufer
für die Vergabe eines Platzes bewerben. Weiter soll die bisher mögliche Nutzung
mehrere Liegeplätze künftig nicht mehr ermöglicht werden.
Der Entwurf der
Liegeplatzrichtlinien für den Wyker Sportboothafen liegt der Vorlage als Anlage
bei.
Ein Ausschussmitglied regt an, künftig einen Eigentumsnachweis für Boote
von den Liegeplatzinhabern zu fordern. Dieser Vorschlag wird unter Hinweis auf
den erhöhten Verwaltungsaufwand sowie auf den fehlenden Nutzen für die
Bewirtschaftung des Sportboothafens nicht weiterverfolgt.
Auf Anfrage zur weiteren Verfahrensweise von Inhabern mit zwei
Bootsliegeplätzen wird festgelegt, dass hier zunächst keine Änderungen
vorgenommen werden sollen. Hier wird darauf verwiesen, dass die Verträge zum
Zeitpunkt geschlossen wurden, in denen ausreichend freie Plätze vorhanden
waren.
Es wird vorgeschlagen, Liegeplätze von Dauerliegern künftig nur für
maximal 2 Jahre freizuhalten, wenn diese zum Vergabezeitpunkt nicht genutzt
werden können. In dieser Zeit wäre eine Vermietung für Saisonlieger oder andere
Gäste möglich. Diese Regelung wird zusätzlich in die Richtlinien aufgenommen.
Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen