Beschluss: geändert beschlossen

Die Gemeindevertretung stimmt –unabhängig von der Finanzierung- der Gestaltung des Marschweges laut Planung zu. Bezüglich der Finanzierung wird Bgm Juhl gebeten, weitere Verhandlungen mit Herrn Steuber bzw. Herrn Paulsen zu führen. Der Gemeindeanteil an der Baumaßnahme soll maximal 30.000,00 € betragen. Die Bauaufsicht sollte von der Gemeinde und dem Bau- und Planungsamt durchgeführt werden.


Herr Dr. Sadowsky, Leiter des Kunstmuseums Alkersum, erläutert das Vorhaben anhand einer Planzeichnung. Die Erneuerung des Marschweges soll sich von Höhe des Bäckers bis zum Süderweg erschließen. Die Gestaltung ist so geplant, dass vor den Häusern ein Streifen aus Katzenkopfpflaster verlegt wird, an dem der eigentliche Fußweg aus Porphyr-Platten anschließt. Der Fußweg schließt zur Straßenseite mit einer Rinne ab, wodurch die Straßenbreite allerdings nur unerheblich reduziert wird, so Herr Dr. Sadowsky. Auf der gegenüberliegenden Seite wird eine identische Rinne erstellt.

In der folgenden Diskussion äußert Herr Jacobsen Bedenken zu der Belastbarkeit der Porphyr-Platten aufgrund des Verhältnisses von Größe und Dicke der Platten. Da die Platten nur für den Fußweg vorgesehen sind, sieht Herr Dr. Sadowsky keinen Grund zur Sorge.

Die Kosten der Maßnahme betragen:

Aufbruch und Unterbau der Straße:               33.000,00 €

Asphalt, neu:                                                   32.000,00 €

Gehweg, Rinne, Katzenkopfpflaster:             37.800,00 €

Herr Paulsen hat zugesagt, die Kosten für Gehweg, Rinne und Katzenkopfpflaster i.H.v. 37.800,00 € zu übernehmen. Die Kosten für die Straße i.H.v. insgesamt 65.000,00 € sollten seiner Meinung nach von der Gemeinde Alkersum finanziert werden.

Die Gemeindevertretung spricht sich gegen die Übernahme der 65.000,00 € aus, da nachweisbar ist, dass die Straße durch den Bau des Kunstmuseums beschädigt wurde. Eine Beteiligung der Anwohner über Ausbaubeiträge wird kategorisch abgelehnt.

Herr Jacobsen macht deutlich, dass mindestens eine „beschränkte Ausschreibung“ durchgeführt werden müsste, wenn der Gemeindeanteil der Maßnahme mehr als 30.000,00 € betragen würde. Dies würde zu einer starken Verzögerung der Bauarbeiten führen. Wenn Herr Paulsen die Maßnahme alleine finanzieren würde, oder der Gemeindeanteil maximal 30.000,00 € betragen würde, könnte der Auftrag frei vergeben werden und daher kurzfristig realisiert werden.


Abstimmungsergebnis:           7 Ja-Stimmen             1 Enthaltung