Beschluss: geändert beschlossen

Beschlussempfehlung:

 

  1. Die im  Entwurf des Landesentwicklungsplanes 2009 beschriebenen Leitbilder und Grundsätze für die räumliche Entwicklung des Landes und der Region sollen in den folgenden Punkten ergänzt bzw. einer kritischen Prüfung unterzogen werden.
  2. Gleichzeitig wird davon ausgegangen, das diese Aussagen in ihrer weiteren Konkretisierung im Regionalplan Berücksichtigung finden:

    2 a) Tourismus
    In dem Schwerpunktraum „Tourismus und Erholung“, den die Gemeinden der Insel Föhr zusammen mit der Stadt Wyk auf Föhr bilden, werden zur Erweiterung des touristischen Angebotes und zur Struktur- und Qualitätsverbesserung (S.101) - siehe auch Punkte 2c bis 2f - zusätzlich zu den bestehenden Einrichtungen sowohl ein größeres (S.103) hochklassiges Hotel als auch ein Wohnmobil- und (S. 105) Campingplatz zugelassen, weil diese Angebote bislang fehlen.

    2 b) Energiegewinnung
    Auf der Insel Föhr, gelegen in der Region Uthlande, die durch den Meeresspiegel-anstieg infolge des Klimawandels besonders bedroht ist, wird die Nutzung erneuerbarer Energien sowohl durch Solaranlagen als auch durch ein Repowering der vorhandenen Windkraftanlagen (Altanlagen) im Sinn der Ziffer 7.5.2 Absatz 14 zugelassen. Hier ergibt sich die Möglichkeit, - eventuell im Rahmen einer Modell-Region Uthlande -, durch eine eigene Präventionsstrategie vor Ort ein Zeichen zu setzen, das weder im Konflikt mit dem Landschafts- und Naturschutz noch mit der touristischen Nutzung steht, sondern im Gegenteil eine positive Image-Werbung ausübt und die Menschen am Urlaubsort für die Notwendigkeit eines verstärkten Einsatzes regenerativer Energien sensibilisiert.

    2 c) Schienenverkehr
    Die Notwendigkeit einer guten Anbindung der Inseln Föhr und Amrum an den schienengebundenen Verkehr wird hervorgehoben. Dabei geht es nicht nur um die Strecke Hamburg-Niebüll, sondern auch um den Anschluss von Niebüll nach Dagebüll. Wichtig ist in diesem Zusammenhang insbesondere auch die zeitgemäße Ausgestaltung der Bahnhofssituationen (barrierefrei, behindertengerecht usw.).

    2 d) tideunabhängiger Fährverkehr nach Föhr und Amrum
    Durch die tendenzielle Zunahme der Ostwindwetterlagen ist der tideunabhängige Fährverkehr in Frage gestellt. Die Notwendigkeit einer regelmäßigen Ausbaggerung und Freihaltung der Fahrrinne insbesondere auch bis Amrum soll in den Plan aufgenommen werden.

    2 e) Neben dem schienengebundenen Verkehr und dem Schiffsverkehr ist auch der Ausbau des Straßenverkehrsnetzes für die Anbindung der Insel(n) von entscheidender Bedeutung. Von daher sollten die Verbesserungen der Westküstentrasse zur Anbindung der touristischen Zentren über den Ausbau der B 5 sowie die Fortsetzung der A 23 weiter vorangetrieben werden.

    2 f) Krankenhaus auf Föhr
    Die Existenz des Krankenhauses auf Föhr ist im Rahmen der Weiterentwicklung der Daseinsvorsorge für die Inseln Föhr und Amrum lebenswichtig. Doch auch für die künftige Entwicklung des Tourismus ist die durch das Krankenhaus gewährleistete Gesundheitsversorgung ein wichtiger Eckpunkt. Dieser Krankenhausstandort ist daher langfristig zu erhalten, auch unabhängig von den landesplanerischen Zielen für das Gesundheitswesen, die sich im wesentlichen an Bettenzahlen orientieren. Bei den Bedarfsüberlegungen wären auch die durch den Tourismus bedingten zusätzlichen Personenzahlen zu berücksichtigen.

    2 g) Die Begrenzung der wohnbaulichen Entwicklung in den Landgemeinden auf 8 % der für Dauerwohnnutzung verwendeten Wohnungen sollte überdacht bzw. aufgehoben werden, um eine im Einzelfall sachgerechte Lösung für die jeweilige Gemeinde zu ermöglichen. Die geplante bzw. zur Zeit bereits angewandte Regelung könnte die Steuerungsmöglichkeiten der wohnbaulichen Entwicklung durch die Gemeinden auf „Null“ verringern und dazu führen, dass entweder das Ortsbild durch Verdichtung wesentlich verändert wird oder die Dörfer sich zu reinen Schlafstätten für Zweitwohnungsinhaber und Feriengäste verwandeln.

  3. Die Amtsdirektorin wird beauftragt, für die Gemeinde Alkersum eine den Ziffern 1 und 2 entsprechende Stellungnahme an die Landesplanungsbehörde weiterzuleiten.

 


Bgm Juhl verweist auf die Vorlage, da dieses Thema bereits in der Gemeindevertretung diskutiert wurde. Herr Neumann erläutert einige Punkte im Detail und macht deutlich, dass der Landesentwicklungsplan durch den Regionalplan spezifiziert wird. Der Regionalplan wird demnächst durch eine Arbeitsgruppe erarbeitet. An dieser Arbeitsgruppe sind auch Vertreter aus dem Kreis Nordfriesland, somit auch Vertreter der Inseln, beteiligt.

 

Im Anschluss an die Diskussion wird die Beschlussempfehlung dahingehend geändert, dass die Punkte 1. und 2. durch folgende Punkte ersetzt werden:

 

  1. Die im Entwurf des Landesentwicklungsplanes 2009 beschriebenen Leitbilder und Grundsätze für die räumliche Entwicklung des Landes und der Region sollen in den folgenden Punkten ergänzt bzw. einer kritischen Prüfung unterzogen werden.
  2. Gleichzeitig wird davon ausgegangen, das diese Aussagen in ihrer weiteren Konkretisierung im Regionalplan Berücksichtigung finden.

Abstimmungsergebnis:           einstimmig