Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

1)    Die Gemeindevertretung beschließt, die vorliegenden Vergabekriterien (Entwurf vom 30.11.2023) zukünftig bei der Vergabe von Baugrundstücken für den Bau von Einzel- und Doppelhäusern zugrunde zu legen. Weiter solle ein Anschreiben erstellt werden, mit dem Inhalt, dass bei Vertragsabschluss die Finanzierung nachgewiesen werden müsse.

 

2)    Die Kriterien für die Vergabe von gemeindlichen Baugrundstücken für Einzel- und Doppelhäuser ersetzen die Vergabekriterien, welche am 22.09.2014 durch die Gemeinde beschlossen worden sind.

 


Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Gemeinde Oevenum verfügt in der Regel über eine sehr geringe Anzahl an Baugrundstücken für Einzel- oder Doppelhäusern. Dies hat zur Folge, dass die Nachfrage nach Baugrundstücken regelmäßig das Angebot übersteigt. Die Möglichkeiten, neue Grundstücke für den Wohnungsbau in der Gemeinde auszuweisen, sind zudem begrenzt. Um eine nachvollziehbare, transparente und diskriminierungsfreie Vergabe der wenigen vorhandenen Baugrundstücke sicherzustellen, sollen gemeindliche Baugrundstücke für Einzel- oder Doppelhäuser zukünftig nach neuen festgelegten Kriterien vergeben werden.

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig