Beschluss:
Der
Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss:
Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte
Jahresabschluss zum 31.12.2021 der
Gemeinde Oevenum wird von dem Bürgermeister vorgelegt und wie folgt
festgestellt:
Der Jahresabschluss
wird auf 3.008.006,97 EUR Bilanzsumme festgesetzt.
Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag beläuft sich auf 49.705,55 EUR.
Der nicht
abgedeckte Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen und wird
frühestens nach fünf Jahren zu Lasten der Allgemeinen Rücklage ausgeglichen.
Der Anteil
an liquiden Mitteln der Gemeinde an der Einheitskasse beträgt zum 31.12.2021 348.582,75 EUR.
Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt
anerkannt und beschlossen.
Mit der o.a.
Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses gem. § 14
Abs. 5 des KPG i. V. m. § 91 GO wird der Amtsdirektor des Amtes Föhr-Amrum
beauftragt.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 100.318,09 EUR werden genehmigt.
Sachdarstellung mit Begründung:
Der
Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Oevenum hat den Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Oevenum ausweislich
des Prüfungsprotokolls beraten und wie folgt zum Abschluss in Anlehnung an § 91
GO festgestellt:
Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen eingehalten. Die Abweichungen liegen in
vertretbarem Rahmen.
Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden - soweit geprüft - sachlich und
rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt.
Bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie der
Vermögens- und Schuldenverwaltung wurde - soweit geprüft – nach den geltenden
Vorschriften verfahren.
Das Vermögen und die Schulden wurden richtig nachgewiesen.
Der Anhang zum Jahresabschluss ist vollständig und richtig.
Dem Jahresabschluss
ist der Lagebericht beigefügt.
Die über- / außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 100.318,09 EUR sollen in der nächsten
Sitzung der Gemeindevertretung genehmigt werden.
Hinweis: Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben stehen über- und außerplanmäßige Einnahmen in Höhe von 236.227,79 EUR gegenüber.
Die über- und außerplanmäßigen
Ausgaben sind im Wesentlichen auf fehlende Ansätze bzw. Ausweisänderungen von zu buchenden
Sachverhalten im Zusammenhang mit der engeren Auslegung der GemHVO-Doppik
zurückzuführen.
Der Planansatz der ordentlichen
Aufwendungen (17) aus der Ergebnisrechnung beträgt 1.036.200 EUR. Dem gegenüber steht das IST mit 1.036.818,46 EUR. In
dem IST sind die über- und außerplanmäßigen Ausgaben mit enthalten. Der Planansatz wurde somit um 618,46 EUR überschritten.
Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen