Die FDP-Fraktion gibt einen kurzen Abriss über den Sachstand und die Inhalte des Antrages. Zusammenfassend möchte man mit dem Antrag erreichen, dass auf dem Grundstück des Waldes keinerlei gewerbliche Nutzung stattfindet.

 

Es wird hierzu geantwortet, dass es sich bei der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nummer 18 um einen Angebotsbebauungsplan handelt, es wird hier die Möglichkeit zur Errichtung eines Minigolfplatzes geschaffen, es stehe nicht fest, dass dieser auch verwirklicht werde. Die Intension stamme aus der Zeit, als der Minigolfplatz im Bereich des Wellenbades geschlossen wurde.

 

Verschiedene Mitglieder des Ausschusses äußern den Wunsch, dass nicht alle baulichen Anlagen auf dem Gelände ausgeschlossen werden sollten. Die Errichtung z. B. von Spielgeräten und öffentliche Toiletten müsse möglich sein.

 

Es wird seitens des Bürgermeisters und der Vorsitzenden des Bauausschusses vorgeschlagen, mit einer Entscheidung bis zum erneuten Entwurfs- und Veröffentlichungsbeschluss zu warten. Die Entscheidung über die Errichtung eines Minigolfplatzes könne auch dann noch getroffen werden.

 

Nach kurzer Diskussion soll über Folgendes beraten werden:

 

Die Nutzung der Waldfläche als Minigolfanlage soll aus dem Bebauungsplan gestrichen werden, außerdem sollen keine gewerblichen oder anderen baulichen Anlagen errichtet werden dürfen.

 

Abstimmung:

3 Für-Stimmen, 7 Gegen-Stimmen, keine Enthaltung