Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Gemeindevertretung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2021 der

Gemeinde Alkersum wird von dem Bürgermeister vorgelegt und wie folgt festgestellt:

 

Der Jahresabschluss wird auf 3.270.455,40 EUR in der Bilanzsumme festgesetzt.

 

Der ausgewiesene Jahresfehbetrag beläuft sich auf 72.651,43 EUR.

 

Der Jahresfehlbetrag wird in Höhe von 72.651,43 EUR aus der Ergebnisrücklage

entnommen.

 

Der Anteil an liquiden Mitteln an der Einheitskasse beträgt zum 31.12.2021

555.007,07 EUR.

 

Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt anerkannt und beschlossen.

 

Mit der o.a. Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses

gem. § 14 Abs. 5 des KPG i. V. m. § 91 GO wird der Amtsdirektor des Amtes Föhr-Amrum

beauftragt.

 

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 127.611,88 EUR werden

genehmigt.

 


Sachdarstellung mit Begründung:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Alkersum hat den Jahresabschluss 2021

der Gemeinde Alkersum mit seinen Bestandteilen gemäß § 44 GemHVO-Doppik, ausweislich des Prüfungsprotokolls beraten und wie folgt zum Abschluss in Anlehnung an § 91 GO festgestellt:

 

Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen eingehalten. Die Abweichungen liegen in

vertretbarem Rahmen.

 

Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden - soweit geprüft - sachlich und rechnerisch

vorschriftsmäßig begründet und belegt.

 

Bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie der Vermögens-und Schuldenverwaltung wurde - soweit geprüft – nach den geltenden Vorschriften verfahren.

 

Das Vermögen und die Schulden wurden richtig nachgewiesen.

 

Der Anhang zum Jahresabschluss ist vollständig und richtig.

 

Der Lagebericht ist dem Jahresabschluss beigefügt.

 

Die über- / außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 127.611,88 EUR sollen in

der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung genehmigt werden.

 

Hinweis: Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind im Wesentlichen auf

Ausweisänderungen von zu buchenden Sachverhalten im Zusammenhang mit der engeren

Auslegung der GemHVO-Doppik bzw. auf das Überschreiten von Haushaltsansätzen

zurückzuführen.

 

Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben stehen über- und außerplanmäßige Einnahmen

von 64.823,65 EUR gegenüber.

 

Der Planansatz der ordentlichen Aufwendungen (17) aus der Ergebnisrechnung beträgt

1.075.493,00 EUR. Dem gegenüber steht das IST mit 1.136.630,04 EUR. In dem IST sind

die über- und außerplanmäßigen Ausgaben mit enthalten. Der Planansatz wurde somit um

61.137,04 EUR überschritten.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig