Beschluss:
Der
Gemeindevertretung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der vom
Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2021 der
Gemeinde Alkersum
wird von dem Bürgermeister vorgelegt und wie folgt festgestellt:
Der
Jahresabschluss wird auf 3.270.455,40 EUR in der Bilanzsumme
festgesetzt.
Der ausgewiesene Jahresfehbetrag beläuft sich auf 72.651,43
EUR.
Der Jahresfehlbetrag wird in Höhe von 72.651,43 EUR aus der
Ergebnisrücklage
entnommen.
Der Anteil an liquiden Mitteln an der Einheitskasse beträgt zum 31.12.2021
555.007,07 EUR.
Der
Jahresabschluss wird wie vorgelegt anerkannt und beschlossen.
Mit der o.a.
Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses
gem. § 14 Abs. 5
des KPG i. V. m. § 91 GO wird der Amtsdirektor des Amtes Föhr-Amrum
beauftragt.
Die über- und
außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 127.611,88
EUR werden
genehmigt.
Sachdarstellung mit Begründung:
Der
Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Alkersum hat den Jahresabschluss 2021
der Gemeinde
Alkersum mit seinen Bestandteilen gemäß § 44 GemHVO-Doppik, ausweislich des
Prüfungsprotokolls beraten und wie folgt zum Abschluss in Anlehnung an
§ 91 GO festgestellt:
Der
Haushaltsplan wurde im Wesentlichen eingehalten. Die Abweichungen liegen in
vertretbarem
Rahmen.
Die
einzelnen Rechnungsbeträge wurden - soweit geprüft - sachlich und rechnerisch
vorschriftsmäßig
begründet und belegt.
Bei den
Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie der Vermögens-und
Schuldenverwaltung wurde - soweit geprüft – nach den geltenden Vorschriften
verfahren.
Das Vermögen
und die Schulden wurden richtig nachgewiesen.
Der Anhang
zum Jahresabschluss ist vollständig und richtig.
Der
Lagebericht ist dem Jahresabschluss beigefügt.
Die über- /
außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 127.611,88 EUR sollen in
der nächsten
Sitzung der Gemeindevertretung genehmigt werden.
Hinweis: Die
über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind im Wesentlichen auf
Ausweisänderungen
von zu buchenden Sachverhalten im Zusammenhang mit der engeren
Auslegung
der GemHVO-Doppik bzw. auf das Überschreiten von Haushaltsansätzen
zurückzuführen.
Den über-
und außerplanmäßigen Ausgaben stehen über- und außerplanmäßige Einnahmen
von 64.823,65 EUR gegenüber.
Der Planansatz der ordentlichen
Aufwendungen (17) aus der Ergebnisrechnung beträgt
1.075.493,00 EUR. Dem gegenüber steht
das IST mit 1.136.630,04 EUR. In dem IST
sind
die über-
und außerplanmäßigen Ausgaben mit enthalten. Der Planansatz wurde somit um
61.137,04 EUR überschritten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig