Sitzung: 23.01.2024 Gemeindevertretung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: Neb/000147/2
Sachdarstellung mit Begründung:
Im Bereich des Campingplatzes an der Inselstraße in der Gemeinde Wittdün auf Amrum gibt es keinen Bebauungsplan. Im Flächennutzungsplan wird die Fläche als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Zeltplatz“ dargestellt. Der Bereich wird jedoch seit langem nicht mehr nur als Zeltplatz, sondern als Campingplatz mit entsprechenden Versorgungseinrichtungen und Nebenanlagen genutzt. Vor dem Hintergrund geplanter Umbaumaßnahmen sollen die Bestandsgebäude durch die Aufstellung eines Bebauungsplans planungsrechtlich abgesichert werden. Parallel zur Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes „Insel Amrum“ stellt die Gemeinde Wittdün auf Amrum den Bebauungsplan Nr. 12 „Campingplatz an der Inselstraße“ auf.
Nachdem die Gemeinde in ihrer Sitzung am 15.11.2023 den Entwurfs- und Veröffentlichungsbeschluss gefasst hat, ist die förmliche Behördenbeteiligung und Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt worden. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden gesammelt und ausgewertet.
Nun liegt der vom Planungsbüro Evers und Partner erarbeitete endgültige Entwurf für 8. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans „Insel Amrum“ zur Beratung und Beschlussfassung vor.
Die entsprechenden Unterlagen sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Beschluss:
1.
Die
während der Veröffentlichung und öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 8.
Änderung des Flächennutzungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft und
entsprechend der Abwägungsvorschläge in der Abwägungstabelle (Anlage 1 zu
dieser Vorlage) beschlossen.
2.
Der
Amtsdirektor wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, das Ergebnis der
Beschlussfassung mitzuteilen.
3.
Die
Gemeindevertretung beschließt die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes.
4.
Die
Begründung wird gebilligt.
5.
Der
Amtsdirektor wird beauftragt die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes zur
Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach
§ 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der
Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der
zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den
Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung
anzugeben, dass der wirksame Flächennutzungsplan und die zusammenfassende
Erklärung ins Internet unter der Adresse www.amtfa.de eingestellt ist und über
den digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Anlagen:
- Abwägungstabelle
- Planzeichnung
- Begründung
- Zusammenfassende Erklärung
Abstimmungsergebnis:-einstimmig-