Sitzung: 23.01.2024 Gemeindevertretung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: Witt/000178
Sachdarstellung mit Begründung:
Der Jahresabschluss 2021 der Amrum Touristik Wittdün wurde vom Steuerberater Hesse aufgestellt und von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RN Revision Nord GmbH & Co. KG geprüft.
Zu dem Jahresabschluss und dem Lagebericht hat RN Revision Nord GmbH & Co. KG folgenden
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
erteilt:
Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetriebes AmrumTouristik Wittdün,
Wittdün/Amrum - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember
2021, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar
bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der AmrumTouristik Wittdün für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar bis zum
31. Dezember 2021 geprüft.
Nach unserer
Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
·
entspricht der beigefügte
Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für
Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt
unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage
der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das
Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2021 und
·
vermittelt der beigefügte
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang
mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen
gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der
zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3
Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen
die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist
im Abschnitt „Verantwortung des
Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres
Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen
unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften
und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung
mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und
geeignet sind, um als Grundlage für
unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen
Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des
Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und
dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung
eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen –
beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter
dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung,
Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich,
auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die
Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem
Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften
entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die
Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um
die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen
gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete
Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob
der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder
unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt
ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen
wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung
gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften
entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere
Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine
Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder
Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die
auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen
wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren
eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
·
identifizieren und beurteilen wir
die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher
Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen
Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise,
die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile
zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt
werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße
betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten,
irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen
beinhalten können.
·
gewinnen wir ein Verständnis
von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem
und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen,
um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen
sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme
des Eigenbetriebs abzugeben.
·
beurteilen wir die
Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen
Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
·
ziehen wir Schlussfolgerungen
über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie,
auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche
Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die
bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass
eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im
Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im
Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind,
unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere
Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres
Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder
Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Eigenbetrieb seine
Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
·
beurteilen wir die
Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses
einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter
Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt.
·
beurteilen wir den Einklang
des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das
von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.
·
führen wir Prüfungshandlungen
zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten
Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter
Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den
zukunftsorientierten Angaben von dem gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten
bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der
zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges
Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde
liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches
unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den
zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung
Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der
Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel
im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Sonstige gesetzliche
und andere rechtliche Anforderungen
Erweiterung der Jahresabschlussprüfung gemäß § 13 Abs. 1
Nr. 3 KPG
Aussage zu
den wirtschaftlichen Verhältnissen
Wir haben uns mit den wirtschaftlichen
Verhältnissen des Eigenbetriebes i. S. v. § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG im Wirtschaftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2021
befasst. Gemäß § 14 Abs. 3 KPG haben wir in dem Bestätigungsvermerk auf unsere Tätigkeit einzugehen.
Auf Basis unserer durchgeführten Tätigkeiten sind
wir zu der Auffassung gelangt, dass uns keine Sachverhalte
bekannt geworden sind, die zu wesentlichen Beanstandungen der wirtschaftlichen
Verhältnisse des Eigenbetriebes Anlass geben.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für
die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs sowie für die Vorkehrungen
und Maßnahmen (Systeme), die sie dafür als notwendig erachtet haben.
Verantwortung des Abschlussprüfers
Unsere Tätigkeit
haben wir entsprechend dem IDW Prüfungsstandard: Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach §
53 HGrG (IDW PS 720), Fragenkreise 11 bis
16, durchgeführt.
•
Unsere Verantwortung nach diesen Grundsätzen ist es, anhand der
Beantwortung der Fragen der Fragenkreise 11 bis 16 zu würdigen, ob die
wirtschaftlichen Verhältnisse zu wesentlichen Beanstandungen
Anlass geben. Dabei ist es nicht Aufgabe des Abschlussprüfers, die sachliche Zweckmäßigkeit der Entscheidungen des gesetzlichen Vertreters
und die Geschäftspolitik zu beurteilen.
Hamburg, den 12. September 2023
RN REVISION NORD GMBH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Widera Swinka
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
Der Prüfungsbericht ist dem Gemeindeprüfungsamt des Kreises Nordfriesland zur Stellungnahme vorgelegt worden. Das Gemeindeprüfungsamt hat den Prüfungsbericht am 18.12.2023 mit eigener Feststellung zurückgesandt.
Feststellungsvermerk des Landrates des Kreises
Nordfriesland:
Der Jahresabschluss ist in der geprüften Fassung unverändert von der Gemeindevertretung festzustellen.
Für die Bekanntmachung gelten die Vorschriften des § 14 Abs. 5 KPG.
Einstimmiger Beschluss:
Der Tourismusausschuss und die Gemeindevertretung der Gemeinde Wittdün auf Amrum stellen den Jahresabschluss 2021 der AmrumTouristik Wittdün wie folgt fest:
Der Jahresabschluss der AmrumTouristik Wittdün zum 31. Dezember 2021 wird
auf 8.282.617,10 EUR (Bilanzsumme),
die Summe der Erträge auf 2.013.503,13 EUR,
die Summe der Aufwendungen auf 2.025.985,64 EUR
und damit der Jahresfehlbetrag auf 12.482,51 EUR
festgestellt.