Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Beschluss:

 

Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2021 der Gemeinde Süderende wird von der Bürgermeisterin vorgelegt und wie folgt festgestellt:

 

Der Jahresabschluss wird auf 2.087.903,86 EUR Bilanzsumme festgesetzt.

 

Der ausgewiesene Jahresüberschuss beläuft sich auf 91.098,08 EUR.

 

Der Jahresüberschuss wird zu 71.889,50 EUR der Allgemeine Rücklage und zu 19.208,58 EUR der Ergebnisrücklage zugeführt.

 

Der Bestand an liquiden Mitteln der Gemeinde gegenüber der Einheitskasse beträgt zum Jahresabschluss 256.626,31 EUR.

 

Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt anerkannt und beschlossen.

 

Mit der o.a. Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses gem. § 14 Abs. 5 des KPG i. V. m. § 91 GO wird der Amtsdirektor des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.

 

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 77.535,99 EUR werden genehmigt.

 

 


Die Bürgermeisterin übergibt Herrn Hullermann das Wort. Herr Hullermann erläutert anhand der Vorlage.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Süderende hat den Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Süderende mit seinen Bestandteilen gemäß § 44 GemHVO-Doppik ausweislich des Prüfungsprotokolls beraten und wie folgt zum Abschluss in Anlehnung an § 91 GO festgestellt:

Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen eingehalten. Die Abweichungen liegen in vertretbarem Rahmen.

Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden - soweit geprüft - sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt.

Bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie der Vermögens- und Schuldenverwaltung wurde - soweit geprüft – nach den geltenden Vorschriften verfahren.

Das Vermögen und die Schulden wurden richtig nachgewiesen.

Der Anhang zum Jahresabschluss ist vollständig und richtig.

Der Lagebericht ist dem Jahresabschluss beigefügt.

Die über- / außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 77.535,99 EUR soll von der Gemeindevertretung genehmigt werden.


Hinweis: Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben stehen über- und außerplanmäßige Einnahmen in Höhe von 190.465,75 EUR gegenüber.

 

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben/Einnahmen sind im Wesentlichen auf fehlende Ansätze bzw.  Ausweisänderungen von zu buchenden Sachverhalten im Zusammenhang mit der engeren Auslegung der GemHVO-Doppik zurückzuführen.

Der Planansatz der ordentlichen Aufwendungen (17) aus der Ergebnisrechnung beträgt 620.100,00 EUR. Dem gegenüber steht das IST mit 577.020,96 EUR. In dem IST sind die über- und außerplanmäßigen Ausgaben mit enthalten. Der Planansatz wurde somit um 43.079,04 EUR unterschritten.

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig