Sachdarstellung mit Begründung:
Der Jahresabschluss
2021 der AmrumTouristik Nebel wurde von der Wirtschaftsprüfungs- gesellschaft RN
REVISION NORD GmbH & Co. KG geprüft.
Zu dem
Jahresabschluss und dem Lagebericht hat die RN REVISION NORD GmbH & Co. KG
folgenden
uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk
erteilt:
Wir haben den Jahresabschluss des
Eigenbetriebs „AmrumTouristik Nebel“, Nebel/Amrum, - bestehend aus der Bilanz
zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr
vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich
der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber
hinaus haben wir den Lagebericht des Eigenbetriebs „AmrumTouristik Nebel“ für
das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
·
entspricht
der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Bestimmungen
der Landesverordnung über Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung
des Landes Schleswig-Holstein –EigVO) i.V.m. den deutschen, für
Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt
unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage
des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2021 sowie seiner Ertragslage für das
Wirtschaftsjahr vom 01. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 und
·
vermittelt
der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des
Eigenbetriebs. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang
mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der EigVO i.V.m. den
deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der
zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir,
dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des
Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und unter
der Berücksichtigung des Gesetzes über die überörtliche Prüfung kommunaler
Körperschaften und die Jahresabschlussprüfung kommunaler Wirtschaftsbetriebe
(Kommunalprüfungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein – KPG) und der
Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Jahresabschlussprüfung kommunaler
Wirtschaftsbetriebe des Landes Schleswig-Holstein (AV-JAP) unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach
diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des
Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir
sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen
und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen
Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind
der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und
geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss
und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für
den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind
verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der EigVO entspricht,
und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung
eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten
oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind
die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des
Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des
Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber
hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu
bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein
zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen
wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den
Vorschriften der EigVO entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als
notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in
Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften der EigVO zu ermöglichen und
um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen
zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende
Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von
wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen
ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des
Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss
sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den
Vorschriften der EigVO entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen,
der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317
HGB und unter Berücksichtigung des KPG und der AV-JAP unter Beachtung der vom
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche
falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen
oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die
auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen
wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes
Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
·
identifizieren
und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter
- falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und
führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen
Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für
unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei
Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen,
beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das
Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
·
gewinnen
wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten
internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten
Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den
gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil
zur Wirksamkeit dieser Systeme des Eigenbetriebs abzugeben.
·
beurteilen
wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern
dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
·
ziehen
wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen
Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche
Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die
bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass
eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im
Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im
Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind,
unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere
Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres
Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder
Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Eigenbetrieb seine
Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
·
beurteilen
wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses
einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter
Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des
Eigenbetriebs vermittelt.
·
beurteilen
wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung
und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebs.
·
führen
wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten
zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender
geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den
zukunftsorientierten Angaben von dem gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten
bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der
zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges
Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde
liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches
unvermeidbares Risiko, dass
künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung
Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der
Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger
Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche
Anforderungen
Erweiterung der Jahresabschlussprüfung gemäß
§ 13 Abs. 1 Nr. 3 KPG
Aussage
zu den wirtschaftlichen Verhältnissen
Wir haben uns mit den wirtschaftlichen
Verhältnissen des Eigenbetriebes i.S.v. § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG im
Wirtschaftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2021 befasst. Gemäß § 14 Abs.
3 KPG haben wir in dem Bestätigungsvermerk auf unsere Tätigkeit einzugehen.
Auf Basis unserer durchgeführten Tätigkeiten
sind wir zu der Auffassung gelangt, dass uns keine Sachverhalte bekannt
geworden sind, die zu wesentlichen Beanstandungen der wirtschaftlichen
Verhältnisse des Eigenbetriebes Anlass geben.
Verantwortung
der gesetzlichen Vertreter
Die gesetzlichen Vertreter sind
verantwortlich für die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs sowie
für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie dafür als notwendig
erachtet haben.
Verantwortung
des Abschlussprüfers
Unsere Tätigkeit haben wir entsprechend dem
IDW Prüfungsstandard: Berichterstattung über die Erweiterung der
Abschlussprüfung nach § 53 HGrG (IDW PS 720), Fragenkreise 11 bis 16,
durchgeführt.
Unsere Verantwortung nach diesen Grundsätzen
ist es, anhand der Beantwortung der Fragen der Fragenkreise 11 bis 16 zu
würdigen, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse zu wesentlichen Beanstandungen
Anlass geben. Dabei ist es nicht Aufgabe des Abschlussprüfers, die sachliche
Zweckmäßigkeit der Entscheidungen des gesetzlichen Vertreters und die
Geschäftspolitik zu beurteilen."
Hamburg, den 26. September 2023
RN REVISION NORD GMBH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Widera Swinka
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
Der Prüfungsbericht
ist dem Gemeindeprüfungsamt des Kreises Nordfriesland zur Stellungnahme
vorgelegt worden. Das Gemeindeprüfungsamt hat den Prüfungsbericht am 06.12.2023
mit eigener Feststellung zurückgesandt.
Feststellungsvermerk
des Landrates des Kreises Nordfriesland:
Der Jahresabschluss
ist in der geprüften Fassung unverändert von der Gemeindevertretung
festzustellen.
Für die
Bekanntmachung gelten die Vorschriften des § 14 Abs. 5 KPG.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Nebel stellt den Jahresabschluss 2021 der AmrumTouristik Nebel wie folgt fest:
Der Jahresabschluss der Amrum Touristik Nebel zum 31. Dezember 2021 wird
auf 2.633.897,88 EUR (Bilanzsumme),
die Summe der Erträge
auf 1.026.112,31 EUR,
die Summe der Aufwendungen auf 970.703,14 EUR
und damit der Jahresüberschuss auf 55.409,17 EUR festgestellt.
Abstimmungsergebnis:-einstimmig-