Sachdarstellung mit Begründung:
Die Gemeinde Nebel stellt für das
Haushaltsjahr 2024 einen Haushaltsplan nach dem Modell des NKR (Neues
kommunales Rechnungswesen) in Form eines Doppik-Haushaltes auf.
Einwohnerzahlen:
Die
Einwohnerzahl der Gemeinde Nebel steigt
von 976 auf 984 nach dem Stand der Fortschreibung der Wohnbevölkerung
per 31.03.2023. Die Zahl der Erwerbstätigen und die der Ein- und Auspendler
dürfte sich ebenfalls entsprechend verändert haben.
Amtsumlage:
Die zur Finanzierung
des Ergebnishaushaltes erforderliche Amtsumlage wird durch 15
amtsangehörige Gemeinden erwirtschaftet.
Die Gemeinde Nebel
hat hieran (gemessen an ihren Umlagegrundlagen, d.h. ihrer Finanzkraft) einen
Anteil von 9,30 % am Gesamtbedarf. Der Amtsumlagebetrag für die Gemeinde
beträgt für das Jahr 2024 mithin 934.800 EUR bei einem Umlagesatz von
51,02 %.
Kreisumlage:
Die Kreisumlage
wird als differenzierte Kreisumlage erhoben. Die Prozentsätze der
Umlagegrundlagen
werden wie folgt festgesetzt:
-
33,45 % von der Steuerkraftmesszahl
-
22,70 % von den Gemeindeschlüsselzuweisungen
abzüglich der Zahlungen in die Finanzausgleichsumlage
Der
Haushaltserlass des Innenministers für das Haushaltsjahr 2024 geht für das Haushaltsjahr
von einem Gewerbesteuerumlagesatz in
Höhe von 35 % aus.
Ergebnisplan:
Der Haushaltsplan
des Jahres 2024 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt mit
einem Jahresverlust in Höhe von 25.900 EUR (Vj. Jahresverlust von 380.600
EUR) ab.
Hinweis zum Jahresergebnis
2022:
Das Jahresergebnis
ist vorläufig. Das Ergebnis wird sich noch im Rahmen der
Jahresabschlussarbeiten (Abschreibungen/Erträge SoPo) verändern.
Im Haushaltserlass
des Innenministers vom September 2023 wurden uns nachfolgende Prognosen zum Wirtschaftswachstum
und zur Entwicklung des Steueraufkommens mitgeteilt. Die Daten für die
Steuereinnahmen beruhen auf dem Ergebnis der Steuerschätzung von Mai 2023.
Die Entwicklung
gegenüber dem Vorjahr stellt sich wie folgt dar:
|
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer |
1.596 Mio. EUR |
1.676 Mio. EUR |
+6 % |
+5 % |
+4 % |
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer |
223 Mio. EUR |
233 Mio. EUR |
+3 % |
+2 % |
+1 % |
Bedarfsunabhängige Zuweisungen § 32 FAG |
158,9 Mio. EUR |
165,2 Mio. EUR |
+3 % |
+2 % |
+2 % |
Schlüsselzuweisungen |
Gesamtzahl liegt nicht vor |
Gesamtzahl liegt nicht vor |
+2 % |
+7 % |
+3 % |
Durch örtliche
Gegebenheiten kann jedoch auch von anderslautenden Ergebnissen ausgegangen
werden (z.B. Gewerbesteuerrückgang durch individuelle Vorhaben).
Die Gemeinden können
nach der aktuellen Steuerschätzung zwar in den nächsten Jahren weiter mit
moderat steigenden Steuereinnahmen rechnen, jedoch ist der Haushaltskonsolidierungsdruck in den Kommunen
ungebrochen.
Die Summe der ausgewiesenen jährlichen Abschreibungsbeträge abzüglich der
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten liegt gem. Gesamt-Ergebnisplan bei rd.
179.600 EUR. Bezogen auf das ausgewiesene Jahresergebnis werden demnach die
Abschreibungen aus den Einnahmen des Gemeindehaushaltes refinanziert bzw.
erwirtschaftet.
Im Folgenden sind die
wesentlichsten Produkte im Ergebnishaushalt erläutert:
Der Haushaltsplan
des Jahres 2024 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt im
Vergleich zum Vorjahr um 354.700 EUR besser ab.
Folgende erhebliche Veränderungen im Vorjahresvergleich sind zu benennen
(Vorzeichen sind ergebnisorientiert dargestellt und beziehen sich auf die
Plandaten):
Sachkonto |
2024 (in EUR) |
Anmerkung |
40130000 Gewerbesteuer |
+50.000 |
Anpassung |
40210000 Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer |
-16.100 |
Ergibt sich aus dem
Finanzausgleich |
40340000 Zweitwohnungssteuer |
+60.000 |
Anstieg aufgrund neuer
Bemessungsgrundlage noch aus 2023 |
41110000 Schlüsselzuweisungen |
+82.500 |
Laut Finanzausgleich, keine
Verrechnung mehr mit Kto. 53711 |
41320000 Allgemeine Zuweisungen Gemeinden (GV) |
+9.200 |
Anpassung an die
Zentralitätsmittel |
41460000 Zuweisungen und Zuschüsse für lfd.
Zwecke sonstige öffentl. Sonderrechnung |
+118.500 |
Förderung Quartierskonzept
und energ. Quartierskonzept |
44810000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlage Land |
-60.700 |
Ehemals Förderung
energetisches Quartierskonzept, nun unter 4146 |
|
|
|
52210000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens |
+53.500 |
50.000 EUR für Ertüchtigung
auf Grundlage der hydraulischen Kanalsanierung |
53130000 Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke Zweckverbände |
+13.200 |
Zuschuss
Forstbetriebsverband, aus Zentralitätsmitteln |
53180000 Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke übrige Bereiche |
+22.400 |
Zuschuss Öömrang Ferian und
Kirchenmusikerstelle, beides aus den Zentralitätsmitteln |
53711000 Finanzausgleichsumlage |
+46.600 |
Laut Finanzausgleich, keine
Verrechnung mehr mit Kto. 4111 |
53722000 Amtsumlage |
+4.100 |
Gemäß Finanzkraft |
53730000 Allgemeine Umlage Zweckverbände |
-38.300 |
Zweckverbandsumlage |
54310000 Geschäftsaufwendungen |
-40.700 |
B-Plan: -105.000 EUR (laufen
nun über Amt) Quartierkonzept und energ.
Sanierungsmanager: +64.200 EUR |
54316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten, Bauleitplanung |
-10.000 |
u.a. Umweltbericht, läuft
nun über Amt |
54520000 Erstattungen von Aufwendungen von Dritten aus lfd. Verw. Tätigkeit Gemeinden (GV) |
-160.000 |
Auszahlungskonto
Zentralitätsmittel, ab 2024 Auszahlung nicht mehr über ein Konto und ehemals
Kostenerstattung an die AT (nun 5456) |
54560000 Erstattungen von Aufwendungen von Dritten aus lfd. Verw. Tätigkeit sonstige öffentliche Sonderrechnung |
+38.400 |
Kostenerstattung an die AT
(ehemals 5452), Miete
Katastrophenschutz (aus den Zentralitätsmitteln) |
55170000 Zinsaufwendungen an Kreditinstitute |
+9.700 |
Zusätzlicher Zinsaufwand für
eingeplanten Kredit in 2024 |
Ergänzende Hinweise:
Die Erträge (4er Konten) und Aufwendungen (5er Konten)
des Ergebnishaushaltes orientieren sich zum größten Teil an den Ansätzen der Vorjahre,
bzw. werden aufgrund der aktuellen Entwicklung, bzw. aufgrund der
Mittelanmeldungen angepasst.
Ergänzender Hinweis aufgrund des
Bürgerbegehrens „Haus des Gastes“:
Die Gemeinde Nebel
ist die alleinige Trägerin des Eigenbetriebes „AmrumTouristik Nebel“. Dadurch
verpflichtet diese sich jeglichen Jahresverlust des Eigenbetriebes mit
Haushaltsmitteln auszugleichen. Ein möglicher Verlustausgleich wird im Haushalt
der Gemeinde auf dem Aufwandskonto 53150000 abgebildet.
Durch diese Verknüpfung mit der AmrumTouristik Nebel hat der Ausgang
des Bürgerbegehrens über die Zukunft des Haus der Gastes ebenfalls direkte
Auswirkungen auf den Haushalt der Gemeinde. Diese weist dabei auf die Möglichkeit der
Erstellung eines Nachtragshaushaltes im Laufe des Jahres hin, um diesen an die
einhergehende wirtschaftliche Auswirkung des Entscheids anzupassen.
Zweckverbandsumlage:
Zweckverband Sicherheit und Soziales auf Amrum:
Der Zweckverband
fasst alle Produkte zusammen, die bis 2014 im Amtshaushalt dargestellt und von
den Amrumer Gemeinden gemessen an der Steuerkraft erstattet wurden. Diese
Produkte werden seit dem Haushaltsjahr 2015 an den Zweckverband Sicherheit und
Soziales auf Amrum erstattet. Die Erstattung an den Zweckverband erfolgt in
Form einer Zweckverbandsumlage in Höhe von 366.114,03
EUR.
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37,78 % |
Produkt |
Bezeichnung |
gem. Betrag |
Betrag Nebel |
412001 |
Mobiler Pflegedienst / Pflegestation |
48.100,00 |
18.173,27 |
365001 |
Kindergarten |
287.092,00 |
108.469,89 |
365001 |
Wohngemeindeanteile |
335.000,00 |
126.570,62 |
126010 |
Feuerwehr |
198.300,00 |
74.922,25 |
366010 |
Jugendzentrum Amrum |
32.500,00 |
12.279,24 |
272001 |
Büchereiwesen / Medienetat |
9.800,00 |
3.702,66 |
111002 |
Verwaltungskosten |
1.400,00 |
528,95 |
Umlagefinanzierte AfA |
56.818,05 |
21.467,15 |
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|
Zweckverbandsumlage |
969.010,05 |
366.114,03 |
Zentralörtliches
System / Zentralitätsmittel:
Folgende übergemeindliche Aufgaben
werden und wurden u.a. von der Gemeinde Nebel wahrgenommen:
- Vorhaltung
der Infrastruktur des Amtes, Kita, Schule, JUZ, usw.
- Zentraler
Schulungsraum der Feuerwehren auf Amrum
- Zur
Verfügung Stellung von Grundstücken (Rettungswache, Sportplatz, JUZ,
Hubschrauberlandeplatz, Friedhöfe usw.)
- Vorhaltung
eines Gewerbegebiet
- Straße
bei der Schule
- Pflegestation
- Strandhalle
(Disko)
- Sportanlagen
- Bücherei
- Übernahme
der Bürgschaft des Amrumer Schützenvereins (10.063,44 € am 06.02.2012 an die
Nospa)
- Öl-Lager
Steenodde
- Anleger
Steenodde
- Kläranlage
(VB)
- Wasserwerk
(VB)
- Vogelkoje
und Eisenzeitliches Haus
- Polizei
- Post
- Kurpark
- Diverse
Parkplätze
- Museen
Weiterhin
legt die Gemeinde jährlich bei ihrer Haushaltsberatung Maßnahmen fest, die
finanziell gefördert werden.
Die
Schlüsselzuweisungen für übergemeindliche Aufgaben werden
voraussichtlich
229.700
€ betragen.
Schlüsselzuweisungen für übergemeindliche Aufgaben |
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Nr. |
Maßnahme |
Betrag |
Produktsachkonto |
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1 |
Kindergarten Amrum |
10.200,00 € |
365001.54520000 |
2 |
Mobiler Pflegedienst/Pflegestation |
24.000,00 € |
412001.54520000 |
3 |
Nordfriesland Stipendium |
14.000,00 € |
242001.54520000 |
4 |
Katastrophenschutzhalle |
9.000,00 € |
128012.54560000 |
5 |
Kauf Grundstück zur Erweiterung
Gewerbegebiet |
50.000,00 € |
111010.029-11103 |
6 |
Zuschuss Forstbetriebsverband |
13.000,00 € |
555001.53130000 |
7 |
Kirchenmusikerstelle |
16.000,00 € |
281001.53180000 |
8 |
Heide- und Dünenpflege |
6.000,00 € |
555001.52210000 |
9 |
Siel Norddorf, Wittdün |
10.000,00 € |
541001.52210000 |
10 |
Erbbauzins Derichs |
2.500,00 € |
111010.54570000 |
11 |
JUZ |
8.200,00 € |
366010.53220000 |
12 |
Öömrang Ferian |
10.000,00 € |
281001.53180000 |
13 |
Mehrkosten Sanghughwai |
34.200,00 € |
538530.090-54107 |
14 |
JUZ WC |
12.600,00 € |
366010.19910010 |
15 |
Buhnenmaterial |
10.000,00 € |
552001.52210000 |
|
|
|
|
|
Gesamt: |
229.700,00 € |
|
|
Zuweisung
2024: |
229.700,00 € |
|
|
Differenz: |
0,00 € |
|
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Finanzhaushalt:
Die Gemeinde Nebel
hat in ihrem vorliegenden Haushaltsplan 2024 Investitionen in Höhe von 225.800
EUR aufgenommen. Die zu übertragenen Mittel aus 2023 belaufen sich auf 763.000 EUR.
Im Produkt 111010 Gebäude- und Liegenschaftsmanagement
wurden im Haushalt 2023 für Planungskosten einer DLRG Unterkunft 15.000 EUR
angesetzt. Diese werden im Haushaltsjahr 2024 auf das Produkt 126020 Gemeindefeuerwehr umgebucht, da der Anbau in einer
Baumaßnahme mit der Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses entstehen soll. Dafür
werden zusätzliche Planungskosten von 45.000 EUR angesetzt.
Für den Kauf einer
Heidefläche wurde im Haushalt 2023 ein Betrag von 15.000 EUR im Haushaltsplan
angesetzt. Die Mittel werden nach 2024 übertragen und zusätzlich Mehrkosten in
Höhe von 10.000 EUR dafür eingeplant.
Für die zukünftige
Erweiterung des Gewerbegebiets soll ein Grundstück gekauft werden. Dafür plant
die Gemeinde 50.000 EUR im Haushaltsplan 2024 ein.
Im Produkt 366010 Jugendzentrum Amrum wird ein
Zuschuss von 12.600 EUR zur Sanierung der WC-Anlagen des JUZ eingeplant. Die
Mittel stammen aus den Zentralitätsmitteln.
Im Produkt 531001 Elektrizitätsversorgung werden
für die Errichtung einer neuen Ladesäule im Ort 8.000 EUR veranschlagt.
Im Produkt 538530 Kanalnetz (RW) wurde im
Haushaltsplan 2023 ein Betrag von 1.055.000 EUR für die Maßnahme
„Sanierung RW-Kanal und Straße Sanghughwai“ angesetzt. Für die Finanzierung
soll ein Kredit i. H. v. 1.030.000 EUR aufgenommen werden. Dieser wurde
mit Schreiben vom 30.11.2023 von der Kommunalaufsicht in voller Höhe genehmigt.
Im Genehmigungsschreiben wurde hingewiesen eine Anpassung der Hebesätze von
Grund- und Gewerbesteuer zu prüfen. Der genehmigte Kreditbetrag wird nach 2024
übertragen.
Im Haushalt wird der
Kredit unter der Prognose eingeplant, dass dieser am Ende des Jahres
aufgenommen werden soll. Entsprechend werden die Tilgung und Zinsen im Haushalt
2024 veranschlagt.
In 2023 wurden
bislang Mittel in Höhe von 327.000 EUR für die Maßnahme ausgegeben. Der
restliche Betrag von 728.000 EUR wird nach 2024 übertragen und zusätzliche
Mehrkosten von 34.200 EUR dafür eingeplant. Die Mehrkosten sollen aus den
Zentralitätsmitteln finanziert werden.
Im Produkt 541001 Straßen, Wege und Plätze
wurde für den Kauf eines Weges ein Betrag von 5.000 EUR im Haushaltsplan 2023
angesetzt. Die Mittel werden in das Jahr 2024 übertragen.
Auf dem Vorplatz der
St. Clemens Kirche in der Gemeinde soll ein neuer Zaun errichtet werden. Dafür
werden im Haushaltsplan 10.000 EUR eingeplant.
Bei dem Parkplatz an
der Mole in Steenodde soll künftig ein Kiosk betrieben werden. Dafür übernimmt
die Gemeinde die Erschließungskosten der Fläche. Für einen Anschlusskasten
werden im Haushaltsplan 2.000 EUR veranschlagt.
Im Produkt 541003 Straßenbeleuchtung werden
für die Fortführung der Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Gemeinde
45.000 EUR eingeplant.
Im Produkt 612001 Übrige Finanzwirtschaft
werden für den Erwerb von drei Geschäftsanteilen an der
Wohnungsbaugenossenschaft Föhr-Amrum eG 9.000 EUR eingeplant.
Weitere Investitionen
sind für das Haushaltsjahr 2024 nicht vorgesehen.
Eine Kreditaufnahme
ist für das Haushaltsjahr 2024 nicht eingeplant.
Zusammenfassung:
Der Ergebnishaushalt weist
alle Erträge und Aufwendungen (lfd. Verwaltung)
einschließlich der Abschreibungen aus.
2024 beläuft sich das Jahresergebnis
auf ein Minus von 25.900 EUR. Darin
sind Abschreibungen in Höhe von 206.400
EUR enthalten.
Im Finanzhaushalt werden die Einzahlungen und die Auszahlungen aus lfd.
Verwaltungstätigkeiten gegenübergestellt. Die Einzahlungen belaufen sich auf 2.857.500
EUR und die Auszahlungen auf 2.718.800 EUR. Der Saldo aus den beiden
Posten beläuft sich auf ein Plus von 138.700
EUR.
Der Saldo aus Investitionstätigkeiten weist ein Minus i. H. v. 204.600
EUR aus.
Die Liquidität der Gemeinde Nebel beläuft sich zum 16.01.2024 auf 1.290.758,89 EUR.
In dem Finanzplan (Zeile
44) ist eine Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln i. H. v. -104.900
EUR ausgewiesen.
Prüfung der Hebesätze
In ihrem Schreiben
der Kreditgenehmigung vom 30.11.2023, bat die Kommunalaufsicht die
Gemeindevertretung der Gemeinde Nebel, um Prüfung einer möglichen Anpassung der
Hebesätze, vor dem Beschluss des Haushaltsplanes und der Haushaltsatzung des Jahres
2024.
Nach Prüfung und
Beratung entschied die Gemeindevertretung, nach Vorberatung durch den
Finanzausschuss, die Hebesätze der Gemeinde Nebel für das Haushaltsjahr 2024,
aufgrund der festgestellten Ergebnisse der letzten Jahresabschlüsse und der guten
Kapitallage der Gemeinde, nicht anzupassen.
Die Hebesätze werden
für die Grundsteuer A auf 300%, für die Grundsteuer B auf 340% und für die
Gewerbesteuer auf 360% unverändert angesetzt.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Nebel beschließt nach Beratung des Planwerkes die nachfolgende Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 2024.
Abstimmungsergebnis:-einstimmig-