Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt nach Beratung des Planwerkes die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 2024 sowie die Anpassungen der Realsteuerhebesätze.


Herr Hullermann berichtet anhand der Vorlage:

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

 

A: Ergebnisplan:

 

Der Haushaltsplan des Jahres 2024 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt mit einem Jahresverlust in Höhe von 467.200 EUR (Vj. -518.600 EUR) ab.

 

Hinweis zum Planansatz 2023:

Im vorliegenden Haushalt 2024 werden die Planansätze der Konten 2023 ebenfalls zum Vergleich dargestellt. Durch einen Systemfehler der Finanzsoftware des Amtes, kommt es hier leider zu einer falschen Darstellung. Im Planansatz des Kontos „53711000 – Finanzausgleichsumlage“ steht der Ansatz wäre in 2023 389.200 EUR gewesen. Dieser Wert stimmt nicht mit dem im Haushalt eigentlich Beschlossen Ansatz überein. Der eigentliche Ansatz betrug 78.000 EUR.

Die Differenz in Höhe von 311.200 EUR belastet auch das geplante Ergebnis 2023.

Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag in 2023, verringert sich somit von 829.800 EUR auf die eigentlich beschlossenen 518.600 EUR.

Es handelt sich hierbei lediglich um einen Darstellungsfehler. Es hat keinerlei finanzielle Auswirkungen für die Gemeinde.

 

Hinweis zum Jahresergebnis 2022:

Das Jahresergebnis ist vorläufig. Das Ergebnis wird sich noch im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten (Abschreibungen/Erträge SoPo) verändern.

 

Im Haushaltserlass des Innenministers vom September 2023 wurden uns nachfolgende Prognosen zum Wirtschaftswachstum und zur Entwicklung des Steueraufkommens mitgeteilt. Die Daten für die Steuereinnahmen beruhen auf dem Ergebnis der Steuerschätzung von Mai 2023.

 

Die Entwicklung gegenüber dem Vorjahr stellt sich wie folgt dar:

 

2023

2024

2025

2026

2027

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

1.596 Mio. EUR

1.676 Mio. EUR

+6

+5

+4

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

223 Mio. EUR

233 Mio. EUR

+3

+2

+1

Bedarfsunabhängige Zuweisungen § 32 FAG

158,9 Mio. EUR

165,2 Mio. EUR

+3

+2

+2

Schlüsselzuweisungen

Gesamtzahl liegt nicht vor

Gesamtzahl liegt nicht vor

+2

+7

+3

 

Durch örtliche Gegebenheiten kann jedoch auch von anderslautenden Ergebnissen ausgegangen werden (z.B. Gewerbesteuerrückgang durch individuelle Vorhaben).

 

Die Gemeinden können nach der aktuellen Steuerschätzung zwar in den nächsten Jahren weiter mit moderat steigenden Steuereinnahmen rechnen, jedoch ist der Haushaltskonsolidierungsdruck in den Kommunen ungebrochen.

Die Summe der ausgewiesenen jährlichen Abschreibungsbeträge abzüglich der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten liegt gem. Gesamt-Ergebnisplan bei rd. 142.600 EUR. Bezogen auf das ausgewiesene Jahresergebnis werden demnach die Abschreibungen nicht aus den Einnahmen des Gemeindehaushaltes refinanziert bzw. erwirtschaftet.

 

Der Haushaltsplan des Jahres 2024 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt im Vergleich zum Vorjahr um 41.700 EUR besser ab. Folgende erhebliche Veränderungen im Vorjahresvergleich sind zu benennen:

 

Sachkonto

2024

(in EUR)

Anmerkung

40130000 Gewerbesteuer

+70.000

Anpassung an das Ergebnis

40340000 Zweitwohnungssteuer

+80.000

Anpassung an das Ergebnis

41110000 Schlüsselzuweisungen

+51.800

Der Wert ist ähnlich hoch wie in den Vorjahren. Vorher wurden die Schlüsselzuweisungen direkt vom Kreis mit der Finanzausgleichsumlage verrechnet. Nun wird beides separat dargestellt.

52110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen

+62.500

Dach Feuerwehrgerätehaus 75.000 EUR

53150000 Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke verb. Unternehmen

+59.000

Verlustausgleich an den Kurbetrieb

53711000 Finanzausgleichsumlage

+66.500

Höhere Finanzkraft als im Vorjahr

53721000 Kreisumlage

+29.500

Finanzausgleich höhere Finanzkraft als im Vorjahr

53722000 Amtsumlage

+42.200

Amtsumlage 51,02% höhere Finanzkraft als im Vorjahr

 

 

Ergänzende Hinweise:

 

Die Erträge (4er Konten) und Aufwendungen (5er Konten) des Ergebnishaushaltes orientieren sich zum größten Teil an den Ansätzen der Vorjahre, bzw. werden aufgrund der aktuellen Entwicklung, bzw. aufgrund der Mittelanmeldungen angepasst.

 

 

B: Finanzplan:

 

Die Investitionen sind im Detail im Investitionsplan bei einem Gesamtinvestitionsvolumen von 95.000 € ausgewiesen.

 

Produkt 126010 Gemeindefeuerwehr:

Für die Anschaffung von Headsets für Atemschutzgeräteträger sind 6.500 € eingeplant.

Für eine neue Sirenenanlage waren insgesamt Mittel in Höhe von 10.000 € vorgesehen. Die Haushaltsmittel werden übertragen.

Weiterhin sind 25.000 € für eine PV-Anlage auf dem Feuerwehrgerätehaus eingeplant.

 

Produkt 531001 Elektrizitätsversorgung:

Für die Errichtung einer Zählersäule inklusive Netzanschluss sind 6.000 € eingeplant.

 

Produkt 538530 Kanalnetz (RW):

Hier sind 30.000 € für 3 Sickerschächte vorgesehen.

 

Produkt 541001 Straßen, Wege und Plätze:

Um 15 neue Bäume kaufen zu können, sind im Haushalt Mittel in Höhe von 10.500 € eingeplant.

Produkt 612001 Übrige Finanzwirtschaft:

Für den Erwerb von 2 Anteilen an der Wohnungsbaugenossenschaft Föhr-Amrum eG sind

6.000 € im Haushalt.

Da man weitere Anteile an der Schleswig-Holstein Netz AG erwerben wollte, waren hier 106.000 € eingeplant. Da die Mittel nicht verwendet wurde, wird der Ansatz übertragen.

 

Die Investitionen sollen alle aus der Liquidität der Gemeinde beglichen werden.

 

Die Liquidität der Gemeinde beläuft sich zum 18.01.2024 auf rd. 959.970,70 €.

 

In dem Finanzplan (Zeile 44) ist ein Finanzmittelsaldo i.H.v. -430.100 € ausgewiesen

 

Ergänzende Hinweise:

 

Eine Anhebung der Realsteuerhebesätze ist für 2024 nicht n dem vorliegenden Haushaltsentwurf eingeplant.

 

Es wird gleichwohl empfohlen, im Hinblick auf den unausgeglichenen Haushalt, Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen zu ergreifen. Bei dem vorliegendem Haushalt muss das Augenmerk auf das negative Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit (Zeile 18 im Ergebnisplan) und die Folgejahre gelegt werden. Nur durch Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen, die sowohl einnahmen- wie auch ausgabenseitig vorgenommen werden können, kann ein ausgeglichener Haushalt erzielt werden.

 

Verwiesen wird an dieser Stelle auf den Runderlass des Innenministeriums über Haushaltskonsolidierung und Gewährung von Fehlbetragszuweisungen. Hierin gelten für  Fehlbedarfsgemeinden für 2024 folgende Mindeststeuersätze:

 

Grundsteuer A 380%, Grundsteuer B 425%, Gewerbesteuer 380%, Hundesteuer erster Hund 120 EUR

 

 

Der Aspekt der Anpassung der Hebesätze wird von Herrn Hullermann noch einmal verdeutlicht.

Im Vergleich zu den anderen Gemeinden im Amtsgebiet habe Nieblum die niedrigsten Steuersätze. Von der Kommunalaufsicht sei dazu geraten worden, diese in diesem Jahr anzupassen. Hierzu habe er eine Übersicht mit möglichen Varianten der Erhöhung der Hebesätze und deren finanziellen Auswirkungen für die Gemeinde erstellt.

 

Auf Grundlage dieser einigt sich die Gemeindevertretung nach kurzer Diskussion und Abstimmung über mehrere Varianten auf folgende Anpassung:

 

Grundsteuer A            300%

Grundsteuer B            320%

Gewerbesteuer           360%

 

Zusätzlich solle die Zweitwohnungssteuer zukünftig angepasst werden.


Abstimmungsergebnis:           8 Ja-Stimmen

                                                1 Enthaltung