Die Tagesordnungspunkte 15 bis 17 werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit beraten.


Da überwiegende Belange des öffentlichen Wohls sowie berechtigte Interessen Einzelner es erforderlich machen, wird darüber abgestimmt die Tagesordnungspunkte 15 bis 17 nichtöffentlich zu beraten.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig dafür