Sitzung: 08.02.2024 Verbandsversammlung des Zweckverbandes Sicherheit und Soziales auf Amrum
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: ZVA/000027
Beschluss:
Der von der Verbandsversammlung geprüfte
Jahresabschluss zum 31.12.2021 des Zweckverbandes
Sicherheit und Soziales auf Amrum wird
vom Verbandsvorsteher vorgelegt und wie folgt festgestellt:
Der Jahresabschluss
wird auf 1.325.310,70 EUR Bilanzsumme festgesetzt.
Der ausgewiesene Jahresüberschuss beläuft sich auf 5.378,35 EUR.
Der Jahresüberschuss wird in Höhe von 3.599,50 EUR in die Allgemeine
Rücklage und in Höhe von 1.778,85 EUR der Ergebnisrücklage zugeführt.
Der Anteil
an liquiden Mitteln an der Einheitskasse beträgt zum 31.12.2021 679.956,09 EUR.
Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt
anerkannt und beschlossen.
Mit der o.a.
Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses gem. § 14
Abs. 5 des KPG i. V. m. § 91 GO wird der Amtsdirektor des Amtes Föhr-Amrum
beauftragt.
Die über- und
außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 465.689,19
EUR werden genehmigt.
Sachdarstellung mit Begründung:
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Sicherheit und Soziales auf Amrum hat den Jahresabschluss 2021 des Zweckverbandes Sicherheit und Soziales auf Amrum zu prüfen, zu beraten und wie folgt zum Abschluss in Anlehnung an § 91 GO festzustellen
Der Haushaltsplan
wurde im Wesentlichen eingehalten. Die Abweichungen liegen im vertretbaren
Rahmen
Die einzelnen
Rechnungsbeträge wurden - soweit geprüft - sachlich und rechnerisch
vorschriftsmäßig begründet und belegt.
Bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie der
Vermögens- und Schuldenverwaltung wurde - soweit geprüft – nach den geltenden
Vorschriften verfahren.
Das Vermögen und die Schulden wurden richtig nachgewiesen.
Der Anhang zum Jahresabschluss ist vollständig und richtig.
Dem Jahresabschluss
ist der Lagebericht beigefügt.
Die über- und
außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 465.689,19 EUR sollen in der
Sitzung der Verbandsversammlung genehmigt werden.
Hinweis: Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind im Wesentlichen auf Ausweisänderungen von zu buchenden Sachverhalten im Zusammenhang mit der engeren Auslegung der GemHVO-Doppik bzw. auf das Überschreiten von Haushaltsansätzen zurückzuführen.
Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben stehen über- und außerplanmäßige Einnahmen von 421.708,32 EUR gegenüber.
Der Planansatz der ordentlichen Aufwendungen (17) aus der Ergebnisrechnung beträgt 1.377.000,00 EUR. Dem gegenüber steht das IST mit 1.690.465,96 EUR. In dem IST sind die über- und außerplanmäßigen Ausgaben mit enthalten. Der Planansatz wurde somit um 313.465,96 EUR überschritten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür