Beschluss:

 

  1. Die Stadtvertretung nimmt die beigefügten Kalkulationsdaten zur Kenntnis und macht sich die Zahlenwerke zu eigen.

 

  1. Die Mengengebühr für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Wyk auf Föhr wird rückwirkend zum 01.01.2024 von 2,92 € auf 2,83 € abgesenkt.

 

  1. Die vorliegende 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung in der Stadt Wyk auf Föhr wird beschlossen.

 


Herr Wriedt berichtet anhand der Vorlage.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Im Sommer 2023 wurde die Firma B & P Management- und Kommunalberatung GmbH mit der Erstellung der Gebührenkalkulationen für die kostenrechnenden Einrichtungen der Abwasserbeseitigung der Insel Föhr beauftragt.

 

Nähere Einzelheiten zu den Grundlagen und zum Vorgehen bei der Erstellung der Kalkulationen für die kostenrechnende Einrichtung der Abwasserbeseitigung der Stadt Wyk auf Föhr können dem anliegenden Erläuterungsbericht entnommen werden.

 

Die Zahlenwerke zur jeweiligen Nachkalkulation für die Jahre 2021 bis 2023 und zur jeweiligen Vorauskalkulation für die Jahre 2024 bis 2026 sind dieser Beschlussvorlage ebenfalls beigefügt.

 

Die gebührenwirksamen Kosten im Kalkulationszeitraum 2021 – 2023 beliefen sich auf 3.211.454,07 €. Die Erträge aus der Mengengebühr für diesen Zeitraum betrugen 3.508.358,10 €.

Daraus resultiert eine Kostenüberdeckung für den genannten Kalkulationszeitraum in Höhe von 296.904,03 €.

 

Gem. § 6 Absatz 2 des Kommunalabgabengesetzes von Schleswig-Holstein ist eine sich am Ende des Kalkulationszeitraums ergebende Kostenüber- oder -unterdeckung innerhalb der folgenden drei Jahre auszugleichen.

 

Für die Plankalkulation 2024 – 2026 wurde von etwa gleichbleibenden Abwassermengen ausgegangen. Nach Berücksichtigung des Ausgleichs der Überdeckung aus den Vorjahren ergibt dies für die Jahre 2024 – 2026 einen höchst zulässigen Gebührensatz von 2,83 €/m³.

 

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig