Beschluss:
- Die Stadtvertretung
nimmt die beigefügten Kalkulationsdaten zur Kenntnis und macht sich die
Zahlenwerke zu eigen.
- Die
Mengengebühr für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Wyk auf Föhr wird rückwirkend
zum 01.01.2024 von 2,92 € auf 2,83 € abgesenkt.
- Die
vorliegende 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben
für die zentrale Abwasserbeseitigung in der Stadt Wyk auf Föhr wird
beschlossen.
Herr Wriedt berichtet anhand der Vorlage.
Sachdarstellung mit Begründung:
Im Sommer 2023 wurde die Firma B & P Management- und Kommunalberatung GmbH mit der Erstellung der Gebührenkalkulationen für die kostenrechnenden Einrichtungen der Abwasserbeseitigung der Insel Föhr beauftragt.
Nähere Einzelheiten zu den Grundlagen und zum Vorgehen bei der Erstellung der Kalkulationen für die kostenrechnende Einrichtung der Abwasserbeseitigung der Stadt Wyk auf Föhr können dem anliegenden Erläuterungsbericht entnommen werden.
Die Zahlenwerke zur jeweiligen Nachkalkulation für die Jahre 2021 bis 2023 und zur jeweiligen Vorauskalkulation für die Jahre 2024 bis 2026 sind dieser Beschlussvorlage ebenfalls beigefügt.
Die gebührenwirksamen Kosten im
Kalkulationszeitraum 2021 – 2023 beliefen sich auf 3.211.454,07 €. Die Erträge
aus der Mengengebühr für diesen Zeitraum betrugen 3.508.358,10 €.
Daraus
resultiert eine Kostenüberdeckung für den genannten Kalkulationszeitraum
in Höhe von 296.904,03 €.
Gem. § 6 Absatz 2 des Kommunalabgabengesetzes von Schleswig-Holstein ist eine sich am Ende des Kalkulationszeitraums ergebende Kostenüber- oder -unterdeckung innerhalb der folgenden drei Jahre auszugleichen.
Für die Plankalkulation 2024 – 2026 wurde von etwa gleichbleibenden
Abwassermengen ausgegangen. Nach Berücksichtigung des Ausgleichs der
Überdeckung aus den Vorjahren ergibt dies für die Jahre 2024 – 2026 einen höchst
zulässigen Gebührensatz von 2,83 €/m³.
Abstimmungsergebnis: einstimmig