Auf dem Grundstück der Kirche (ehem. Pastorat Boldixum) fänden Ausgrabungen statt. Diese würden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens durchgeführt (B-Plan 6 2. Änderung). Auch hier musste das Verfahren aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes umgestellt werden.