Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussempfehlung:

 

1)    Dem Entwurf des Durchführungsvertrages zur Aufstellung der vorhabenbezogenen 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 im Bereich Sandwall 1 wird in der vorliegenden Fassung vom 01.02.2024

a)    zugestimmt

oder

b)    mit folgenden Änderungen zugestimmt:

2)    Der Bürgermeister wird beauftragt, den Durchführungsvertrag mit dem Vorhabenträger abzuschließen.


Die Vorsitzende des Bau- und Planungsausschusses berichtet anhand der beigefügten Vorlage.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Voraussetzung für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist grundsätzlich, dass die Vorhabenträgerin oder der Vorhabenträger zur Durchführung des Vorhabens bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung in einer bestimmten Frist sowie zur gänzlichen oder teilweisen Tragung der Planungs- und Erschließungskosten in einem Durchführungsvertrag verpflichtet (§ 12 Abs. 1 BauGB).

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan kann nur beschlossen werden, wenn auch der vom Vorhabenträger unterschriebene Durchführungsvertrag vorliegt. Dem Durchführungsvertrag muss die Stadtvertretung zustimmen. Der Entwurf des Durchführungsvertrages zur Aufstellung der vorhabenbezogenen 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 im Bereiche Sandwall 1 liegt nun zur Beratung vor.


Abstimmung:

 

Dem Entwurf des Durchführungsvertrages zur Aufstellung der vorhabenbezogenen 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 im Bereich Sandwall 1 wird in der vorliegenden Fassung vom 01.02.2024 wird zugestimmt.

11 Ja-Stimmen, einstimmig