Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

1.    Der Bebauungsplan Nr. 1 für das Gebiet „beidseitig der Straße Lütje Klint, sowie zwischen dem Nieblumweg (K125) im Westen und dem Reitweg im Osten soll wie folgt geändert werden: Die Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung sollen hinsichtlich der Zulässigkeit von Ferienwohnungen und Nebenwohnungen geändert werden. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Ziel der Bebauungsplanänderung ist, Dauerwohnraum durch Steuerung der Zulässigkeit von Ferienwohnungen und Nebenwohnungen zu sichern.

2.    Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

3.    Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird das Bau- und Planungsamt des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.

4.    Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange) wird nach § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 


Bürgermeister Siewertsen berichtet anhand der Vorlage.

 

3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Insel Föhr hat sich aufgrund ihrer naturräumlichen Lage zu einer attraktiven Fremdenverkehrsregion etabliert. Damit einhergehend hat sich der Tourismus für die Insulaner zu einem wichtigen Wirtschaftsfaktor entwickelt. Durch die hohe Nachfrage nach touristischem Wohnen wurde in der Vergangenheit zunehmend Dauerwohnraum insbesondere zu Ferienwohnungen umgewandelt. Zudem besteht eine hohe Nachfrage nach Zweitwohnungen, die als Wochenend- oder Ferienwohnung genutzt werden. In der Folge gehen diese Wohnungen für das Dauerwohnen verloren, so dass sich der Wohnungsmarkt in den letzten Jahren zunehmend angespannt hat (siehe auch Wohnungsmarktkonzept Föhr-Amrum, 2017). Diese Entwicklung trifft auch auf das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 1 zu. Um den Dauerwohnraum zu sichern, wird beabsichtigt die Zulässigkeit von Ferienwohnungen und Nebenwohnungen im Gebiet des Bebauungsplans Nr. 1 zu steuern.

 

Es sollen grds. keine Bauanträge mehr, mit nur geplanten Ferienwohnungen, durchgelassen werden.


Abstimmungsergebnis: einstimmig (6x Ja und 1x Enthaltung)