Beschluss: ungeändert beschlossen

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Zur Erhaltung und Gestaltung des Ortsbildes werden in der Ortsgestaltungssatzung besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen festgesetzt. Dies betrifft auch die Zulässigkeit von Solaranlagen auf und an Gebäuden. Anlass und Ziel der Satzungsänderung ist, die Möglichkeiten der Nutzung von erneuerbaren Energien durch Solaranlagen zu verbessern.

 

Beschluss:

 

1)    Aufgrund des § 86 der Landesbauordnung Schleswig-Holstein beschließt die Gemeindevertretung die 2. Änderung der Ortsgestaltungssatzung in der vorliegenden Fassung als Satzung.

2)    Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Beschlussfähigkeit

Abstimmung

gesetzl. Mitgliederzahl

davon anwesend

dafür

dagegen

Stimmenthaltung

11

10

9

0

1

 

Bemerkung:

Es waren keine Gemeindevertreter*innen nach § 22 Gemeindeordnung (GO) von der Beratung ausgeschlossen.

 

Anlagen:

 

Entwurf der Satzung der Gemeinde Nebel über die 2. Änderung der Ortsgestaltungssatzung, Stand 07.02.2024

 

Hinweis:

Abweichungen von dieser Satzung sind gem. § 67 LBA zu beantragen.