Sachdarstellung mit Begründung:
Zur Erhaltung und Gestaltung des Ortsbildes werden in der Ortsgestaltungssatzung besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen festgesetzt. Dies betrifft auch die Zulässigkeit von Solaranlagen auf und an Gebäuden. Anlass und Ziel der Satzungsänderung ist, die Möglichkeiten der Nutzung von erneuerbaren Energien durch Solaranlagen zu verbessern.
Beschluss:
1)
Aufgrund
des § 86 der Landesbauordnung Schleswig-Holstein beschließt die
Gemeindevertretung die 2. Änderung der Ortsgestaltungssatzung in der
vorliegenden Fassung als Satzung.
2)
Der
Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
Beschlussfähigkeit |
Abstimmung |
|||
gesetzl.
Mitgliederzahl |
davon
anwesend |
dafür |
dagegen |
Stimmenthaltung |
11 |
10 |
9 |
0 |
1 |
Bemerkung:
Es waren keine Gemeindevertreter*innen nach § 22 Gemeindeordnung (GO)
von der Beratung ausgeschlossen.
Anlagen:
Entwurf der Satzung der Gemeinde Nebel über die 2. Änderung der Ortsgestaltungssatzung, Stand 07.02.2024
Hinweis:
Abweichungen von dieser Satzung sind gem. § 67 LBA zu beantragen.