Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussempfehlung:

 

Die Verbandsversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Verbandssatzung des Zweckverbands „Landschaftszweckverband Föhr“.

 

Die Formulierung „Einwohner“ in Par. 7, Abs. 4 der Verbandssatzung wird in „Einwohner der gemeindlichen Mitglieder“ abgeändert.


Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die 12 Föhrer Gemeinden sowie die BUND-Inselgruppe Föhr-Amrum, der Deich- und Sielverband "Föhr", der Flora, Fauna, Wild Föhr e.V., der Forstbetriebsverband Föhr, der Schutzstation Wattenmeer e.V. und der Wasserbeschaffungsverband Föhr schlossen im Januar 2024 einen öffentlich-rechtlichen Vertrag, durch dessen Inkrafttreten am 07.02.2024 der Landschaftszweckverband Föhr gegründet wurde.

 

Bestandteil des öffentlich-rechtlichen Vertrags ist die als Anlage beigefügte Verbandssatzung, die jedoch noch vom Zweckverband erlassen werden muss. Hierfür sind ein entsprechender Beschluss der Verbandsversammlung sowie die Genehmigung der Kommunalaufsicht des Kreises Nordfriesland erforderlich.

 

Die Beschlussfassung über die Verbandssatzung hat im Rahmen der ersten Sitzung der Verbandsversammlung zu erfolgen.

 

Hark Steinert merkt zum Wort „Einwohner“ in Par. 7, Abs. 4 der Verbandssatzung an, dass die nicht-gemeindlichen Mitglieder keine Einwohner haben und dieser Bezug zu präzisieren sei. Hark Ketelsen schlägt vor, den Bezug in „Einwohner der gemeindlichen Mitglieder umzuformulieren.

 

Hark Steinert merkt zu Par. 18, Abs. 3 der Verbandssatzung an, dass eventuelle Vermögen des Verbandes in Form von Landbesitz nur schwierig unter den Mitgliedern aufzuteilen sei, und man eine Aufteilung an die öffentliche Hand (bspw. Gemeinden, Amt) vorsehen könnte.

Da eventuelle Verbandsvermögen vor einer Aufteilung auch erst einmal monetarisiert werden könnten und sich die Aufteilungsfrage unter den Mitgliedern dadurch vereinfachte, wird letztlich kein Bedarf zur Anpassung von Par. 18, Abs. 3 gesehen.


Abstimmungsergebnis:           Einstimmig JA